Position Nr. 15. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Arbeit wie andere Menschen auch. Gleich diesen sollen sie ihre Arbeit frei wählen und damit ihren Lebensunterhalt verdienen können. Die Wirklichkeit sieht aber anders aus. Um einen inklusiven Arbeitsmarkt zu erreichen, muss ein falsch verstandener Leistungsgedanke überwunden und die Berufsausbildung inklusiv gestaltet werden.