Auch in Leichter Sprache. Menschen mit Behinderungen haben nach der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht auf „angemessene Vorkehrungen“. Dadurch soll erreicht werden, dass sie ihre Rechte gleichberechtigt mit nicht-behinderten Menschen wahrnehmen können. Die deutsche Rechtsordnung kennt angemessene Vorkehrungen bislang allerdings nur in seltenen Fällen. Die Publikation der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention erläutert, was die Konvention unter angemessenen Vorkehrungen versteht und macht Vorschläge, wie sie im deutschen Recht gesetzlich verankert werden können.
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