Es zeigte sich bereits vor der Corona-Krise, dass Menschen mit Behinderungen spezifischen Hürden beim Zugang zu gesundheitlichen Diensten und Einrichtungen begegnen, die auf eine strukturelle Benachteiligung im Gesundheitswesen hinweisen. COVID-19 verschärft die Barrieren und Benachteiligungen nun aufgrund knapper werdender Ressourcen und führt gleichzeitig dazu, dass sich Menschen mit Behinderungen in einer besonderen Gefährdungslage befinden. Sie sind teilweise aufgrund ihrer Beeinträchtigungen, aber gerade auch aufgrund diskriminierender struktureller Bedingungen im Gesundheitswesen einem größeren Risiko ausgesetzt, schwerer an COVID-19 zu erkranken und gar zu sterben.
Nach dem Antrag der Beschwerdeführenden betrifft die Verfassungsbeschwerde „die staatlichen Maßnahmen zur Bewältigung der durch das COVID-19 ausgelösten Pandemie und die Untätigkeit der Bundesregierung, Vorkehrungen zu treffen, um die Beschwerdeführenden vor Benachteiligungen wegen ihrer Behinderung und in Zusammenhang mit ihrem Alter im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung zu schützen“.