Hauptquelle der Interpretation von UN-Menschenrechtsverträgen sind die Allgemeinen Bemerkungen (General Comments) der UN-Fachausschüsse. Um die wesentlichen Inhalte von Allgemeinen Bemerkungen des UN-Kinderrechtsausschusses bekannter zu machen, hat das Institut die Allgemeinen Bemerkungen Nr. 1, 2, 10 und 12 zusammengefasst und Anregungen für ihre Nutzung durch EZ-Fachkräfte gegeben. In dieser Publikation zur Allgemeinen Bemerkung Nr. 12 geht es um die Umsetzung des Rechts des Kindes auf Gehör in verschiedenen Umfeldern und Situationen (Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention).