Am 31. August 2020 hat Deutschland den ersten Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beim Europarat eingereicht. Ob die Verpflichtungen, die sich aus der Istanbul-Konvention ergeben, eingehalten werden, überprüft die unabhängige Expert*innengruppe des Europarates (GREVIO).
Eine Delegation der Expert*innengruppe (GREVIO) führte vom 6. bis 10. September 2021 einen Evaluierungsbesuch in Deutschland durch. Dieser Besuch war einer der Schritte im Rahmen des Verfahrens zur Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention durch Deutschland.
Die Expert*innengruppe traf sich mit Vertreter*innen aus verschiedenen Ministerien: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Antidiskriminierungsstelle des Bundes; Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz; Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat; Bundesministerium für Gesundheit; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Bundeskriminalamt und Statistisches Bundesamt; Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien; sowie zahlreiche Landesministerien, Polizei und Staatsanwaltschaften. Darüber hinaus traf die GREVIO-Delegation Vertreter*innen von Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft, die im Bereich der Gewalt gegen Frauen tätig sind, einschließlich solcher, die sich speziell mit Migrant*innen befassen.