Die GREVIO ist die unabhängige Expert*innengruppe, welche für die Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Vertragsparteien verantwortlich ist.
GREVIO beurteilt legislative und andere Maßnahmen, welche von den Vertragsparteien ergriffen wurden, um den Bestimmungen der Istanbul-Konvention Wirkung zu verleihen. Die Expert*innengruppe kann zudem ein besonderes Untersuchungsverfahren einleiten, wenn ein schwerwiegendes, massives oder andauerndes Muster von Gewalttaten, welche unter das Übereinkommen fallen, vorliegt. Weiter kann die Expert*innengruppe gegebenenfalls auch allgemeine Empfehlungen zu Themen und Konzepten innerhalb der Istanbul-Konvention verabschieden.
Die Expert*innengruppe GREVIO besteht je nach Anzahl der Vertragsparteien aus 10 bis 15 Mitgliedern. Seit der 25. Ratifizierung der Istanbul-Konvention sind 15 Abgesandte aktiv. Innerhalb der Gruppe wird auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter und Fachwissen im Bereich der Menschenrechte, der Gleichstellung der Geschlechter, der Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie des Opferschutzes geachtet. Voraussetzung für die Wahl in die Expert*innengruppe sind Unabhängigkeit, Integrität, Kompetenz, Verfügbarkeit und Sprachkenntnisse in Englisch und/oder Französisch. Die Expert*innen werden für jeweils vier Jahre vom Ausschuss der Vertragsparteien gewählt.