Im Fokus

Klimawandel und Menschenrechte

© iStock/piyaset

Der Klimawandel hat viel mit Menschenrechten zu tun. In seiner Entscheidung vom März 2021 sieht das Bundesverfassunsgericht die Grundrechte der gesamten jüngeren Generation gefährdet, weil Deutschland bisher keine konkreten Regeln für den Klimaschutz ab dem Jahr 2030 aufgestellt hat. Derzeit plant der deutsche Gesetzgeber das Klimaschutzgesetz dahingehend zu ändern. Der Zusammenhang zwischen Klimawandel und Menschenrechten ist auch Thema im Deutschen Bundestag. Der Menschenrechtsausschuss behandelte in einer öffentlichen Anhörung am 19. Mai 2021 einige zentrale Fragestellungen: Wie können die Anpassungen an den Klimawandel und die Instrumente des Klimaschutzregimes möglichst menschenrechtssensibel ausgestaltet werden? Welche Beiträge können das internationale Menschenrechtsschutzsystem und Länder wie Deutschland für einen ganzheitlicheren Klimaschutz leisten? Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat zu den Fragen des Ausschusses Stellung genommen.

Stellungnahme: Menschenrechte und Klimakrise

Rechte der jüngeren Generation rücken in den Vordergrund

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung im März dieses Jahres klargestellt, dass die Auswirkungen des Klimawandels insbesondere die Rechte junger und zukünftiger Generationen betreffen und dass der deutsche Gesetzgeber aktiv werden muss. Mangelnde staatliche Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels sind auch Gegenstand der anhängigen Klage von sechs portugiesischen Kindern und Jugendlichen gegen 33 europäische Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sowie der Beschwerde von Kindern und Jugendlichen aus mehreren Ländern, unter anderem aus Deutschland, beim UN-Kinderrechteausschuss. Das Europäische Netzwerk Nationaler Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) beleuchtet diese jüngsten Entwicklungen in seiner Stellungnahme „Climate Change and Human Rights in the European Context“. Die Autor*innen betrachten die nationalen Klimapolitiken und -praktiken ausgewählter europäischer Länder und die rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ergeben.

ENNHRI: Paper on Climate Change and Human Rights in the European Context

Klimapolitik menschenrechtsbasiert gestalten

Die Qualität von Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen bestimmt wesentlich, ob und in welchem Ausmaß die Auswirkungen des Klimawandels Menschenrechte beeinträchtigen oder verletzen. Dazu gehört auch die aktive und informierte Beteilung von Betroffenen an politischen Entscheidungsprozessen. Diese Beteiligung muss mit Blick auf den Klimaschutz und die Anpassung an das veränderte Klima gewährleistet werden. So sollte die Bundesregierung zum Beispiel sicherstellen, dass die junge Generation effektiv an der Neufassung des Klimaschutzgesetzes beteiligt wird. Wie Klimapolitik menschenrechtsbasiert gestaltet und umgesetzt werden kann, erläutert Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Instituts, in einem Interview, und ein Informationspapier gibt konkrete Empfehlungen.

Interview (24.09.2020): „Die Auswirkungen des Klimawandels sind ein menschenrechtliches Schlüsselthema der kommenden Jahrzehnte“

Position: Menschenrechtsbasierte Klimapolitik

 

Staatliche Verpflichtungen

Staaten haben menschenrechtlich die Pflicht, ihre Treibhausgas-Emissionen ambitioniert zu senken und die auf ihrem Territorium lebenden Menschen bestmöglich vor den Konsequenzen des Klimawandels zu schützen. Die international vereinbarten Klimaziele und die Zusagen der einzelnen Staaten dienen der Orientierung für staatliches Handeln. Um das im Pariser Übereinkommen anvisierte Klimaziel von 1,5° C einzuhalten, müssen alle Staaten ihre bislang zugesagten nationalen Klimaziele in den kommenden Jahren verschärfen.

Menschenrechtsprinzipien als Richtschnur

Menschenrechtliche Staatenpflichten für den Bereich Klima umfassen Prinzipien wie Beteiligung, Transparenz und Nichtdiskriminierung. Diese geben vor, Betroffene von den Auswirkungen des Klimawandels und von Klimaschutz- und -anpassungsmaßnahmen adäquat zu informieren und sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zu beteiligen. Für Betroffene muss der Zugang zu Abhilfe und wirksamen Rechtsbehelfen sichergestellt werden, sollten Maßnahmen ihre Rechte beeinträchtigen oder verletzen. Menschenrechtliche Risiko- und Folgeabschätzungen von Klimamaßnahmen helfen dabei, mögliche negative menschenrechtliche Auswirkungen frühzeitig zu identifizieren.

Ansprechpartner*in

© DIMR

Nina Eschke

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 466

E-Mail: eschke(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Zum Seitenanfang springen