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„Die Auswirkungen des Klimawandels sind ein menschenrechtliches Schlüsselthema der kommenden Jahrzehnte“

© DIMR/A. Illing

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Starkregen, Stürme, Hitzewellen oder Dürren: Die Folgen des Klimawandels bedrohen vielerorts die Umsetzung von Menschenrechten, etwa der Rechte auf Leben, Nahrung, Gesundheit, Wasser, Wohnung und Bildung. Wie kluges staatliches Handeln die Auswirkungen des Klimawandels abmildern kann und weshalb die Betroffenen daran beteiligt werden müssen, erläutert der Stellvertretende Institutsdirektor Michael Windfuhr im Interview.

Welche Auswirkungen hat der Klimawandel auf die Menschenrechte?

Michael Windfuhr: Der Klimawandel verändert die Umwelt gewaltig. In einigen Regionen der Erde könnten die Lufttemperaturen über Monate so hoch sein, dass ein Alltag kaum mehr möglich ist. Erkrankungen und Tote aufgrund von Hitze werden in vielen Ländern zunehmen. Höhere Temperaturen werden die Verbreitung neuer Krankheiten fördern, beispielweise tropische Krankheiten in den gemäßigteren Zonen und Allergien. Das Umweltbundesamt hat dies für Deutschland in einer Studie dokumentiert.

Der Klimawandel wird außerdem gravierende Veränderungen im Wasserhaushalt der meisten Länder mit sich bringen. Extreme Wetterereignisse nehmen zu, wie Starkregen oder Dürreereignisse. Die Verknappung der Wasserressourcen kann zu gravierenden Engpässen in der Versorgung führen, wie 2019, als die indische Millionenstadt Chennai wegen leerer Reservoirs über Wochen fast ohne Trinkwasser war. Wissenschaftlern des World Resource Institute in Bangalore zufolge könnten künftig 21 indische Millionenstädte von vergleichbaren Wasserengpässen betroffen sein. Die Veränderungen der Niederschläge und des Wasserhaushalts sowie die Temperaturentwicklung werden sich enorm auf die Landwirtschaft auswirken, auf das Einkommen, die Gesundheit und die Lebenserwartung der mehr als 500 Millionen Kleinbauernfamilien, die rund ein Drittel der Weltbevölkerung ausmachen.

Wasserengpässe könnten sich bei guten Wassermanagementsystemen und durchdachten Nutzungs- und Verteilungskonzepten weniger schlimm auswirken. Die Qualität staatlichen Handels wird entscheidend sein für die menschenrechtlichen Auswirkungen des Klimawandels. Dies betrifft sowohl Maßnahmen, die dazu beitragen, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern, als auch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.

Wer ist besonders betroffen?

Windfuhr: Das ist vor allem geographisch bedingt. In manchen Regionen werden verstärkt Dürren auftreten, in anderen Zyklone und damit einhergehende Überschwemmungen, anderswo wird es hohe Temperaturen geben. Von solchen Auswirkungen sind alle Menschen in den jeweiligen Regionen betroffen. Doch die Möglichkeiten der Staatengemeinschaft, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 bis 2  Grad Celsius zu begrenzen, schwinden zusehends.

In vielen Ländern wird der Klimawandel nicht alle Menschen gleichermaßen betreffen. Die Auswirkungen des Klimawandels werden vor allem diejenigen Bevölkerungsgruppen zu spüren bekommen, die ohnehin stark benachteiligt sind, deren Gesundheit bedroht ist, oder die nur wenig Mittel haben, um sich an neue Rahmenbedingungen anzupassen. Dazu zählen besonders Menschen in ländlichen Regionen, deren Einkommen von der Nutzung natürlicher Ressourcen abhängt: Kleinbauernfamilien, die sich an den zu erwartenden Temperaturanstieg, sich wandelnde Niederschlagsmuster, die Ausdehnung von Trockenperioden oder die Zunahme anderer Extremwetterereignisse kaum anpassen können. Hirten, deren Lebensraum zu trocken wird. Jeder Staat muss die Anpassungsbedarfe seiner Bevölkerungsgruppen erheben und entsprechende Maßnahmen entwickeln.

Der Klimawandel könnte nach Schätzungen der Weltbank bereits bis 2030 weitere 100 Millionen Menschen in extreme Armut bringen. Schätzungen des Weltklimarates und des Umweltprogramms der Vereinten Nationen zufolge werden bis 2050 mehr als 150 Millionen Menschen ihre Heimatregionen aufgrund des Klimawandels verlassen müssen. Dies trifft besonders arme Länder, die selbst wenig zur Verursachung des Klimawandels beigetragen haben und Anpassungsmaßnahmen nicht angemessen finanzieren können.

Wie können Menschenrechte helfen, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern?

Windfuhr: Staaten haben menschenrechtlich die Pflicht, die auf ihrem Territorium lebenden Menschen bestmöglich vor den Konsequenzen des Klimawandels zu schützen und ihre Treibhausgas-Emissionen ambitioniert zu minimieren. Die international vereinbarten Klimaziele und die Zusagen der einzelnen Staaten dienen hier der Orientierung. Um die in Paris anvisierten Klimaziele von 1,5 Grad einzuhalten und die Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, müssen alle Staaten so engagiert wie möglich voranschreiten. Die Qualität der Anpassungsmaßnahmen bestimmt dabei wesentlich, ob und in welchem Ausmaß die Auswirkungen des Klimawandels zu Verletzungen der Menschenrechte führen.

„Die Auswirkungen des Klimawandels werden vor allem diejenigen zu spüren bekommen, die ohnehin stark benachteiligt sind.“

Menschenrechtliche Prinzipien wie Beteiligung, Transparenz und Nichtdiskriminierung gebieten, alle Betroffenen bei der Entwicklung und der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu beteiligen. Dies ist nötig, da Anpassungsmaßnahmen möglicherweise selbst Menschenrechte verletzen, zum Beispiel wenn durch einen Staudammbau oder die großflächige Schaffung von Windparks Umsiedlungen notwendig werden.

Staaten tragen außerdem Verantwortung für die menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer Anpassungsmaßnahmen in anderen Ländern. Die alten Industrieländer haben historisch einen großen Anteil an den anthropogenen Emissionen, und die Emissionen der neuen Industrieländer wie Südkorea oder China steigen seit Jahren. Doch vom Klimawandel betroffen sind vor allem Länder, die selbst wenig zu seiner Verursachung beigetragen haben. Diese ungleiche Verantwortlichkeit ist längst Thema bei den Klimaverhandlungen, in denen auch Ausgleichmaßnahmen für besonders betroffene Länder thematisiert werden

„Es ist wichtig, dass arme Länder unterstützt werden, mit den Folgen des Klimawandels umzugehen.“

Gerade in ärmeren Ländern sind bestimmte Bevölkerungsgruppen überdurchschnittlich von den Folgen des Klimawandels betroffen. Deshalb ist es wichtig, dass arme Länder unterstützt werden, mit den Folgen des Klimawandels umzugehen und dabei menschenrechtsbasiert vorzugehen, indem sie die verfügbaren Mittel bevorzugt für die besonders betroffenen Personen einsetzen. Alle Staaten weltweit müssen sicherstellen, dass sie nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen. Dies gilt für die Vermeidungs- wie für die Anpassungsmaßnahmen.

Inwieweit werden solche Maßnahmen in der Klimapolitik bereits berücksichtigt?

Windfuhr: In den Klimaverhandlungen wurden Menschenrechtsthemen lange nur am Rande behandelt. Das hat sich mit dem im Dezember 2015 beschlossenen Pariser Klimaabkommen geändert, das beinhaltet, dass Staaten die Menschenrechte bei Maßnahmen gegen den Klimawandel berücksichtigen und fördern müssen. Nach Artikel 7 sollen Staaten Klimaanpassungsmaßnahmen geschlechtergerecht, partizipativ und transparent gestalten und dabei benachteiligte und gefährdete Gruppen besonders berücksichtigen: indigene Völker, Frauen, Migrant_innen, Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen. Auch die 2019 verabschiedeten Umsetzungsrichtlinien für die Operationalisierung des Pariser Abkommens enthalten Bezüge zu menschenrechtlichen Prinzipien und Standards, die für eine menschenrechtsbasierte Klimapolitik entscheidend sind, wie der Zugang zu Information, Beteiligung, Transparenz und Rechenschaftslegung sowie  menschenrechtliche Risiko- und Folgeabschätzungen.

„Staaten haben die Pflicht, die Menschen vor den Konsequenzen des Klimawandels zu schützen.“

Viele Klimaunterhändler hatten und haben Sorge, dass die explizite Aufnahme von Menschenrechten die ohnehin komplexen Klimaverhandlungen erschweren könnte. Aber die vom Klimawandel besonders betroffenen Individuen und Gruppen dürfen in der Klimapolitik nicht übersehen werden, denn die Qualität und Wirksamkeit der Anpassungsmaßnahmen hängen nicht unwesentlich von der Achtung menschenrechtlicher Standards ab. Staaten müssen erkennen, dass der Gesamteffekt von Emissionen zu Menschenrechtsverletzungen beiträgt. Aber auch, dass Menschenrechte mithelfen können, effiziente und diskriminierungsfreie Maßnahmen zu ergreifen und sicherzustellen, dass niemand übersehen wird.

Was können Nationale Menschenrechtsinstitutionen tun?

Windfuhr: Die Auswirkungen des Klimawandels sind weltweit ein menschenrechtliches Schlüsselthema. Der gegenseitige Austausch im Rahmen einer informellen Arbeitsgruppe des Dachverbandes der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) machte allen beteiligten Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) schnell deutlich, dass sie die Bedeutung des Klimawandels für die Menschenrechte analysieren müssen, um sich bei der politischen Konzeption der Gegenmaßnahmen kompetent einbringen zu können.

Der Klimawandel wird zu einer zentralen Herausforderung. Die Nationale Menschenrechtskommission der Philippinen ist mit einer Zunahme gefährlicher Tropenstürme konfrontiert. Allein durch den Taifun Haiyan im Jahr 2013 starben über 10 000 Menschen. Mehr als 4 Millionen wurden obdachlos. In anderen Ländern hat der Temperaturanstieg negative Auswirkungen auf die Gesundheit und die Landwirtschaft, mit teils vergleichbar weitreichenden Konsequenzen.

Zunächst wollen die NMRI die eigenen Kapazitäten zur Problemanalyse erhöhen. Sie sollten ein Monitoring der menschenrechtlichen Auswirkungen des Klimawandels vornehmen und die Politik ermutigen, Menschenrechte bei der Umsetzung nationaler Klimamaßnahmen angemessen zu berücksichtigen. So könnten die NMRI zu einer Plattform des Austausches zwischen Politik, Verwaltung und den besonders betroffenen Bevölkerungsgruppen werden und die menschenrechtlichen Schutzinstrumente sowie die Berichtsformate vor den menschenrechtlichen Vertragsorganen oder dem allgemeinen Überprüfungsverfahren im Menschenrechtsrat nutzen, auf die betroffenen Gruppen und relevante Problemlagen hinzuweisen.

Was hat das Institut bereits getan?

Windfuhr: Das Institut hat während des GANHRI-Vorsitzes begonnen, die Arbeit von NMRI zum Thema Klima und Menschenrechte voranzutreiben. Zusammen mit der zivilgesellschaftlichen Organisation Center for Environmental Law hat es Publikationen erstellt, die NMRI anleiten, im Kontext der Klimaverhandlungen aktiv zu werden. Außerdem ist es bei mehreren hochrangigen Podiumsdiskussionen bei den Klimaverhandlungen in Bonn und in Kattowicz aufgetreten, um auf den Zusammenhang von Klimawandel und Menschenrechten sowie die Bedeutung von Analysekapazitäten hinzuweisen. Es hat den zuständigen Ministerien Hinweise gegeben, wie die Umsetzungsrichtlinien des Pariser Klimaabkommens so ausgestaltet werden könnten, dass menschenrechtliche Anliegen besser wahrgenommen werden. Das Thema ist außerdem ein Schwerpunktthema in der Strategieplanung des Instituts.

Wie soll es weitergehen?

Windfuhr: NMRI werden sich in den kommenden Jahren stärker mit Klima und Menschenrechten befassen. Die GANHRI Konferenz 2020, die wegen Corona abgesagt wurde, sollte das Thema aufgreifen und die NMRI bei der Erarbeitung ihrer Agenda unterstützen. Die Konferenz soll nun 2021 stattfinden, mit einer gemeinsamen Erklärung zur Rolle der NMRI beim Thema Klima. Die NMRI haben sich vorgenommen, die weitere Umsetzung des Pariser Abkommens unter Menschenrechtsaspekten zu analysieren und regelmäßig Monitoringberichte zur Achtung von Menschenrechten in nationalen und internationalen Klimapolitiken vorzulegen. Dazu sollen in den kommenden Jahren Kapazitäten zur Analyse und Bewertung von Maßnahmen ausgebaut werden.

Bei den noch ausstehenden Verhandlungen der Umsetzungsrichtlinien des Pariser Abkommens – insbesondere zu Artikel 6 Emissionshandel-Mechanismen und der Sicherstellung menschenrechtlicher und umweltbezogener Schutzmaßnahmen – wollen die NMRI eine stärkere Zusammenarbeit zwischen der Klima-Umwelt-Community und der Menschenrechtscommunity unterstützen. Das Institut wird diesen Prozess in Deutschland vorantreiben.

(Das Interview ist Teil des Jahresberichts 2019)

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