Andreas Krüger, was hat Sie dazu bewogen, an einem Fotoprojekt zum Thema Menschenrechte mitzuwirken? Was hat Sie daran interessiert?
Andreas Krüger: 73 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gilt es, die Resolution der Vereinten Nationen weiterhin zu bewahren und umzusetzen - heute stärker denn je. Diskriminierung, Ausgrenzung und Hass bestimmen den Alltag von vielen Personen. Weltweit müssen wir Verstöße und erschreckende Ereignisse beobachten, die den gemeinschaftlichen Zusammenhalt und die Rechte jedes*r Einzelnen gefährden. Um dem entgegenzuwirken, braucht es nicht nur verantwortungsbewusste Regierungen und eine unabhängige Justiz. Vor allem braucht es eine engagierte Zivilgesellschaft, die für Menschenrechte eintritt und sich stark macht. Daher liegt es an uns selbst, die Erklärung der Menschenrechte mit Leben zu füllen und für ein gleichberechtigtes und respektvolles Miteinander einzustehen. Ein Fotoprojekt wie dieses macht Akteur*innen sichtbar, die sich auf unterschiedliche Weise für Menschenrechte einsetzen. Es verschafft ihnen nicht nur Aufmerksamkeit, sondern auch Anerkennung für ihren Verdienst um Toleranz, Weltoffenheit und Chancengleichheit. So geht es auch mir darum, mit meinem Porträt Gesicht zu zeigen und auf die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie auf ihre Rechte auf Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion hinzuweisen. Gern möchte ich Vorbild sein und andere ermutigen, sich für eine Gesellschaft der Vielfalt und Offenheit zu engagieren, wie ich es im Kulturbereich tue.
Kunst und Kultur sind ein probates wie verbindendes Mittel, um Menschen zusammenzuführen und zur Diskussion anzuregen. Sie dienen der Unterhaltung, dem Austausch und der eigenen persönlichen und sozialen Entfaltung. Daher wird mit Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben als Menschenrecht anerkannt: Jedem*r muss der Zugang zu Kunst und Kultur gewährt werden. Gleichzeitig muss es allen möglich sein, ihrer Kreativität und ihren Interessen selbst nachgehen zu können.
Was verbinden Sie mit Menschenrechten?
A. Krüger: Als sehbehinderter Kunstwissenschaftler weiß ich, wie wichtig ein gleichberechtigter Zugang zu Kunst und Kultur ist. Um meiner Berufung nachgehen und meine Interessen mit anderen teilen zu können, engagiere ich mich für barrierefreie Ausstellungen und ein inklusives Kulturangebot. Menschen mit Behinderungen sollen ihre Freizeit genauso abwechslungsreich gestalten können wie Menschen ohne Behinderungen. Kunst und Kultur bieten unterschiedliche Möglichkeiten der Begegnung, der kreativen Auseinandersetzung und der geistigen Entwicklung. Damit alle Menschen davon profitieren und uneingeschränkt am kulturellen Leben teilhaben können, wurden Kunst und Kultur 1948 zum Menschenrecht erklärt. Seit 2009 bekräftigt zusätzlich die UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf kulturelle Bildung und künstlerische Entfaltung für Menschen mit Behinderungen.
Gibt es eine Botschaft, die für Sie persönlich wichtig ist?
A. Krüger: Kunst und Kultur beleben und prägen unsere Gesellschaft. Ob im Museum, im Theater oder im Kino - jede*r hat das Recht, sich an Kultur und ihren vielfältigen Ausprägungen zu erfreuen, aber auch selbst künstlerisch tätig zu sein. Kunst und Kultur sind ein Menschenrecht! Allen Menschen muss es möglich sein, ohne Einschränkungen und Barrieren diese genießen und eigenständig verwirklichen zu können.