Inklusive Bibliotheken

Die UN-Behindertenrechtskonvention und Bibliotheken

© Andi Weiland/Gesellschaftsbilder.de

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und ihre Prinzipien der Barrierefreiheit, Inklusion und Partizipation haben vielfältige Auswirkungen auf die Arbeit von Bibliotheken. Als öffentlich zugängliche Einrichtungen haben Bibliotheken laut Artikel 9 der Konvention eine Verpflichtung zur Umsetzung von Barrierefreiheit. Sie sind zudem prädestinierte Orte für die Realisierung des Rechts auf Zugang zu öffentlicher Information, wie sie Artikel 21 der UN-BRK im Kontext des Rechts auf Meinungsfreiheit fordert. Als Teil des Bildungssystems und Orte lebenslangen Lernens müssen auch Bibliotheken das Recht auf inklusive Bildung laut Artikel 24 der Konvention umsetzen. In Artikel 30 werden sie im Kontext des Rechts auf gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben ausdrücklich erwähnt.

„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen.“

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, 
Artikel 30

AG Barrierefreiheit in (digitalen) Bibliotheken

© Michel Arriens/www.michelarriens.de

Die UN-BRK sowie weitere nationale und europäische Verordnungen und Richtlinien verpflichten Bibliotheken als öffentliche Einrichtungen, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Der Vertrag von Marrakesch, der seit dem 01. Januar 2019 auch in Deutschland gilt, ist ein weiterer bedeutender Schritt, um konkrete Angebote für blinde, sehbehinderte oder anderweitig lesebehinderte Personen in Bibliotheken zu schaffen.

Mit den sich daraus ergebenden Herausforderungen und Chancen beschäftigt sich die 2018 von der Institutsbibliothek und dem Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen (dzb lesen) gegründete bundesweite „AG Barrierefreiheit in (digitalen) Bibliotheken“. Die Arbeitsgruppe bietet ein offenes Forum für den Austausch von Informationen sowie konkreten Erfahrungen bei der Umsetzung von Barrierefreiheit. 2020 wurden die AG und ihre Themen in die Kommission „Kundenorientierte Services“ des Deutschen Bibliotheksverbands (dbv) eingebunden. Im Juli 2021 wurde die Kommission umbenannt in „Kundenorientierte und inklusive Services“. Die Institutsbibliothek ist Mitglied in einer neuen Kommission „Bibliotheken und Diversität“. Diese soll Vielfalt in Bibliotheken fördern und entsprechende Standards und Konzepte entwickeln.

Informationen und Veranstaltungen für Bibliotheken

Seit 2015 informiert die Institutsbibliothek in Veranstaltungen, Zeitschriftenbeiträgen und Vorträgen darüber, wie Bibliotheken sich aktiv an der Umsetzung der UN-BRK beteiligen können. Dabei geht es um Themen wie barrierefreie Websites, inklusive Gestaltung von Veranstaltungen, kulturelle Teilhabe und diskriminierungssensible Sprache. Unsere Workshops führen wir in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, Selbstorganisationen und Referent_innen aus der Antidiskriminierungsarbeit durch. Im November 2020 organisierte die Bibliothek die erste gemeinsame Veranstaltung der AG Barrierefreiheit und der dbv-Kommission Kundenorientierte und inklusive Services als Online-Tagung „Barrierefreiheit in Bibliotheken“.
Seit Februar 2021 koordinieren AG und Kommission eine Veranstaltungsreihe „Barrierefreiheit in Bibliotheken: Alles inklusive!“ mit Vorträgen und Gesprächen rund um die Themen Barrierefreiheit und Inklusion. Von Januar bis Mai 2024 war die Institutsbibliothek beteiligt an einer fünfteiligen Online-Reihe zum Thema Diversität in Bibliotheken.

Internationale Bibliotheksarbeit

IFLA Weltkonferenz (WLIC) 2018 in Kuala Lumpur, Malaysia „Reaching out to the hard to reach“. © DIMR/Sieberns

Von 2013 bis August 2021 war die Institutsbibliothek aktives Mitglied in der LSN Sektion des Weltverbands der Bibliotheken (IFLA). LSN steht für „Library Services to People with Special Needs“. Die Sektion setzt sich weltweit für einen gerechten und barrierefreien Zugang zu Bibliotheken ein. Um diesen Anspruch auch im Namen zum Ausdruck zu bringen, wurde die Sektion im Juni 2024 offiziell in „Equitable and Accessible Library Services (EALS)“ umbenannt. In international besetzten Arbeitsgruppen werden Leitlinien und Checklisten für Bibliotheken entwickelt, insbesondere für die Bibliotheksarbeit mit Menschen mit Behinderungen, wohnungslosen Menschen, Menschen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Haftanstalten. Auf den IFLA-Konferenzen (World Library and Information Congress, WLIC), auf ihrer Website und auf Social-Media-Plattformen informiert die Sektion Bibliotheken aus aller Welt über aktuelle Themen. Ihre Leitlinien und Checklisten sind auf der IFLA Website kostenfrei als PDF abrufbar, einige auch in deutscher Übersetzung.

Ansprechpartner*in

Dunkelblauer Hintergrund mit einem Kopf und Körper gezeichnet mit weißen Strichen.

Anne Sieberns

Leiterin der Bibliothek

Telefon: 030 259 359 - 11

E-Mail: sieberns(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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