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Wohnungslose Menschen benötigen gleiche Gesundheitsversorgung und zusätzlichen Wohnraum

· Pressemitteilung

Berlin. Zur Situation wohnungsloser Menschen in Deutschland erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

„Angesichts der Corona-Pandemie hat sich die Situation wohnungsloser Menschen in Deutschland weiter verschärft. Sie haben keine Möglichkeit, sich in die eigenen vier Wände zurückzuziehen. Sie haben oftmals nur unzureichenden Zugang zu Duschen oder Toiletten, ihr Zugang zum Gesundheitssystem ist – oftmals bei schlechter Gesundheit – kaum gegeben. Leben sie in Notunterkünften, wohnen dort viele Menschen auf engstem Raum.

Bei allen Maßnahmen zur Verlangsamung der Pandemie muss die Situation schutzbedürftiger Personengruppen besonders in den Blick genommen werden. Das bedeutet, wie von Sozialverbänden gefordert, wohnungslosen Menschen dieselben Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung und zum Schutz vor Ansteckung zu eröffnen und zusätzliche Wohnmöglichkeiten und Anlaufstellen für sie im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Angesichts der neuen Restriktionen wie den Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum muss auch sichergestellt werden, dass auf der Straße in Gemeinschaft lebende Menschen nicht wegen ihres Status als Wohnungslose bestraft werden.

Jetzt ist es entscheidend, dass nicht noch mehr Menschen wohnungslos werden. Deshalb ist der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Kündigungsschutz für Mieter zu begrüßen. Zudem sollten für den Zeitraum der Pandemie alle Zwangsräumungen ausgesetzt werden.“

Das Deutsche Institut für Menschenrechte unterstützt damit den aktuellen Appell der UN-Sonderberichterstatterin zum Recht auf Wohnen, Leila Farhani. Diese hatte am 18. März zum besonderen Schutz wohnungsloser Menschen während der Corona-Pandemie aufgefordert.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich in einer Studie mit der kommunalen Unterbringung wohnungsloser Menschen in Deutschland befasst.

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