Wohnungslose Menschen leben auf der Straße, bei Freund_innen oder Bekannten auf dem Sofa, im Auto oder in Notunterkünften. Wer wohnungslos ist, ist in seinen Rechten eingeschränkt – nicht nur dem Recht auf Wohnen, sondern auch dem Recht auf Familienleben, auf Gesundheit oder dem Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft. Die Analyse fokussiert auf einen Teilaspekt der Wohnungslosigkeit, nämlich die kommunale Unterbringung wohnungsloser Menschen. In einem rechtlichen Teil wird untersucht, welche Anforderungen sich für die Unterbringung aus dem Grund- und Menschenrechtsschutz ergeben. Die empirische Analyse zeigt die Bandbreite der kommunalen Unterbringung in Deutschland auf.