Weltflüchtlingstag am 20. Juni
EU-Flüchtlingspolitik muss die Menschenrechte von Geflüchteten an den EU-Außengrenzen achten
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Pressemitteilung
Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags des Flüchtlings am 20. Juni mahnt das Deutsche Institut für Menschenrechte die Einhaltung der menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen an. An vielen europäischen Außengrenzen, etwa in Griechenland, Kroatien oder an der polnisch-belarussischen Grenze, werde das Recht von Geflüchteten auf Zugang zu einem fairen und effektiven Asylverfahren missachtet. Schutzsuchende würden immer wieder mit Gewalt daran gehindert, europäischen Boden zu betreten und ein Schutzgesuch zu stellen.
„Die EU-Kommission als Hüterin der Verträge setzt diesem rechtswidrigen Verhalten der Mitgliedstaaten derzeit nichts entgegen. Die auf dem EU-Innenministertreffen am 10. Juni beratenen Vorschläge zum Umgang mit einer ‚Instrumentalisierung von Migration‘ geben sogar Anlass zur Befürchtung, dass sich EU-Mitgliedstaaten bei Pushbacks künftig darauf berufen könnten. Aus menschenrechtlicher Perspektive sollte das Europäische Parlament diesen Vorschlag ablehnen. Es gilt vielmehr, effektiv gegen Gewalt, Willkür und Rechtlosigkeit an den EU-Außengrenzen vorzugehen und Schutzsuchenden die ihnen zustehenden Rechte zu gewähren“, bekräftigt Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Instituts.
Die Aufnahme der ukrainischen Schutzsuchenden habe gezeigt: Die EU-Mitgliedstaaten können unbürokratisch, solidarisch und gemeinschaftlich eine große Anzahl von Flüchtlingen unterstützen und ihnen die Rechte, die ihnen nach der Genfer Flüchtlingskonvention und den europäischen Richtlinien zustehen, gewähren. Diese Rechte, zum Beispiel der Schutz vor Zurückweisung, der Zugang zu einem fairen und effektiven Asylverfahren, eine menschenwürdige Unterbringung und medizinische Versorgung, stehen allen Menschen zu, die an den europäischen Außengrenzen um Asyl ersuchen.
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