Website „Landkarte Kinderrechte in Deutschland“ aktualisiert
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Meldung
Mit neuer Startseite und neuem Auswahlmenü präsentiert das Webprojekt „Landkarte Kinderrechte“ zwei neue Landkarten zu den Themen „Wahlberechtigung von unter Achtzehnjährigen“ und „Kinderbeauftragte auf Landesebene“.
„Blicken wir auf Deutschland und fragen nach Kinderbeauftragten auf Landesebene, so stellen wir fest, dass nur zwei Bundesländer ein solches Amt eingerichtet haben. Dabei sind solche Strukturen sehr wichtig, um den Kinderrechten endlich mehr Durchsetzungskraft zu verschaffen“, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts.
Die Website „Landkarte Kinderrechte“ macht die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland sichtbar, wobei auch oftmals Lücken aufgezeigt werden. Dabei richtet das Institut den Blick auch auf die Bundesländer.
Basierend auf einer Kooperation mit dem Netzwerk Kinderrechte - National Coalition Deutschland e. V. und Save the Children Deutschland hat das Institut 2016 das Webprojekt „Landkarte Kinderrechte“ ins Leben gerufen.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist in Deutschland seit 1992 in Kraft. Die Zuständigkeit für viele kinderrechtlich relevante Themen liegt dabei im Einzelnen bei den Bundesländern. Hier setzt die „Landkarte Kinderrechte“ an, indem sie deren Umsetzung in den einzelnen Ländern in Bezug auf unterschiedliche kinderrechtlich relevante Themen verdeutlicht. Auf diese Weise werden die Gesetze oder die Rechtspraxis der Bundesländer vergleichbar und „sichtbar“.
Geflüchtete Eltern stoßen häufig auf Probleme bei der Ausstellung einer Geburtsurkunde für ihr in Deutschland geborenes Kind. Das Poster „Geburtsurkunde ohne Papiere“ verweist auf Deutsch, Englisch und Arabisch sowie mit QR-Codes auf unseren mehrsprachigen…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist der Einladung gefolgt, zum Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen „Gesetz zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum…
Für alle Menschen unter 18 Jahren gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten. Das Institut setzt sich für die Umsetzung und Einhaltung der UN-KRK ein.
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