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Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen: Monitoring-Stelle UN-BRK begrüßt Bericht als Ausgangspunkt für die Erstellung eines neuen Aktionsplans

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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat Ende Juli 2020 seinen ersten „Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen)“ veröffentlicht. Damit werden erstmalig verfügbare Daten zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Nordrhein-Westfalen in einem wichtigen Referenzdokument dargestellt. Er enthält Daten und Statistiken in acht Lebensbereichen, darunter Familie, Arbeit, Bildung, Gesundheit, Wohnen.

Der Bericht resultiert aus der gesetzlichen Verpflichtung der Landesregierung (§ 12 Inklusionsgrundsätzegesetz NRW), dem Landtag einmal pro Legislaturperiode über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und den Stand der Umsetzung der UN-BRK zu berichten.

Kritische Ergebnisse und Datenlücken werden benannt

Laut Bericht zählen 20 Prozent der im Land lebenden Bevölkerung zu den Menschen mit Behinderungen. Dies belegt, wie wichtig eine an den Prinzipien der Inklusion und Selbstbestimmung ausgerichtete Behindertenpolitik ist. Der Bericht zeigt allerdings, dass in vielen Lebensbereichen noch viel für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen getan werden muss.

Es werden kritische Aspekte klar benannt, wie beispielsweise die Tatsache, dass die Förderschulbesuchsquote in NRW über dem bundesweiten Durchschnitt liege oder Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter deutlich seltener einer Erwerbstätigkeit nachgingen als Menschen ohne Behinderungen. Zudem legt der Bericht problematische Datenlücken und daraus folgende Forschungsbedarfe offen, wie beispielsweise zur Barrierefreiheit im Privatsektor oder der Zugänglichkeit des Gesundheitssystems.

Debatten zur weiteren Auswertung und zukünftigen Maßnahmenplanung sind angekündigt

Die Monitoring-Stelle begrüßt, dass aufgrund dieser umfangreichen, auf empirischen Daten basierenden Analyse nun gebündelte Erkenntnisse für NRW vorliegen, mit denen die zukünftige Inklusionspolitik des Landes noch stärker an den Bedarfen von Menschen mit Behinderungen orientiert gestaltet werden kann. Die für das nächste Jahr vom Ministerium mit der Veröffentlichung des Teilhabeberichts angekündigte Fortschreibung des Aktionsplans „NRW inklusiv“ bietet dafür einen idealen Ansatzpunkt.

Wichtig ist nun aus Sicht der Monitoring-Stelle, dass der Teilhabebericht NRW Eingang in zivilgesellschaftliche und parlamentarische Debatten findet. Die Monitoring-Stelle begrüßt daher, dass sich die Abgeordneten im heutigen Plenum des Landtags NRW darauf verständigt haben, einzelne Lebensbereiche im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden vertieft diskutieren zu wollen. Eine kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten des Teilhabeberichts wird dazu beitragen, den aktuellen Problemlagen von Menschen mit Behinderungen mit einer noch zielgerichteteren Maßnahmenplanung eines neuen Aktionsplans zu begegnen.

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