Berlin. Anlässlich des 30. Jahrestags des rassistischen Brandanschlags in Mölln erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Am 23. November jährt sich der rassistische Anschlag von Mölln zum 30. Mal. Zwei Neonazis warfen 1992 Molotowcocktails auf Wohnhäuser, in denen türkeistämmige Familien lebten. Drei Menschen kamen ums Leben, darunter zwei Kinder. Neun weitere Menschen wurden schwer verletzt. Wir gedenken der Ermordeten Bahide Arslan, Yeliz Arslan und Ayşe Yılmaz.
Die Angehörigen wurden damals von Teilen der Nachbarschaft und Stadtgesellschaft der Tat selbst beschuldigt. Diese Täter-Opfer-Umkehr ist ungeheuerlich und selbst rassistisch. Und doch wiederholte sie sich bei späteren rassistischen Gewalttaten, sogar durch den Staat, etwa als bei den Ermittlungen in den Morden des NSU den Ermordeten Verwicklungen in kriminelle Machenschaften unterstellt wurden. Die Anschläge von Mölln sind bleibende Mahnung, dass Staat und Gesellschaft entschieden gegen jede Form von Rassismus eintreten müssen.
Dem Anschlag in Mölln waren Anschläge in Rostock-Lichtenhagen und Hoyerswerda unmittelbar vorausgegangen, der Anschlag in Solingen folgte. Trotz dieser Erfahrungen ist der Umgang der Behörden hinsichtlich Schutz, Aufklärung und Umgang mit den Betroffenen und Angehörigen noch immer unzureichend. Dies hat sich bei den Anschlägen in Halle und Hanau gezeigt. Auch in jüngster Zeit werden wieder Flüchtlingsunterkünfte angegriffen. Behörden müssen sicherstellen, dass Warnungen und die Bitten von Personen, die von Rassismus betroffen sind, um Schutz ernst genommen werden.
Wir brauchen auch eine andere Erinnerungskultur und neue Formen des Erinnerns an rassistische Gewalt und rassistische Verbrechen. Denn Überlebende rassistischer Anschläge und ihre Angehörigen wurden und werden bisher nur begrenzt in das offizielle Gedenken einbezogen. Dringend geboten ist ein Perspektivenwechsel in der Erinnerungskultur: Überlebende und Angehörige dürfen nicht nur als Opfer angesehen, sondern müssen als Personen anerkannt werden, die Erinnerung und Gedenken mitbestimmen.“
With this report the German Institute for Human Rights provides a written contribution in the context of the follow-up procedure of CERD concluding observations (COBs) on Germany by the Committee on the Elimination of Racial Discrimination during its 115th…
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On 18 October 2022, the European Court of Human Rights decided the case of Basu v. Germany and found that the applicant’s rights to privacy and non-discrimination had been…
Der Kampf gegen Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen ist ein Kernanliegen der Menschenrechte. Dazu verpflichten das Grundgesetz sowie europäische und Internationale Menschenrechtsverträge wie die EMRK und das ICERD.
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