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Rückschritte bei EU-Nachhaltigkeitsregulierungen verhindern

Was plant die EU-Kommission mit der sogenannten „Omnibus-Regulierung“? © iStock.com/Alexandros Michailidis

· Meldung

Am 8.11.2024 kündigte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, dass bestehende und künftige Berichtspflichten der EU im Bereich der Nachhaltigkeit in einer sogenannten „Omnibus-Regulierung“ zusammengefasst werden sollen; dies soll dem Bürokratieabbau dienen. Betroffen sind Pflichten aus der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), der Taxonomie-Verordnung und die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Bislang gibt es aus Brüssel nur wenige Informationen zu den genauen Inhalten der Omnisbus-Regulierung, die von der Kommission bereits am 26. Februar 2025 vorgestellt werden soll.

Transparenz in die Verhandlungen bringen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte und andere europäische Nationale Menschenrechtsinstitutionen fordern in einem gemeinsamen Brief an die EU-Kommission Transparenz in der Ausarbeitung des Omnibus-Vorschlags und die Konsultation eines breiten Spektrums von Interessengruppen.

Umsetzen statt Neuverhandeln

Die Omnibus-Regulierung birgt die Gefahr, dass mühsam verabschiedete europäische Rechtsakte wie die Richtlinie zu Lieferketten (CSDDD) wieder neu verhandelt werden. Darauf weisen die unterzeichnenden Nationalen Menschenrechtsinstitutionen in ihrem Brief ausdrücklich hin. Anstatt bereits beschlossene EU-Richtlinien durch eine Omnibus-Regulierung wieder zur Verhandlung zu stellen, sollte die Europäische Kommission nun vorrangig Leitlinien und andere flankierende Maßnahmen entwickeln. Nur so können Gesetzgeber und Unternehmen dafür sorgen, dass es zu einer raschen und effektiven Umsetzung kommt und der Menschenrechtsschutz in globalen Lieferketten verbessert wird.

An internationalen Standards orientieren

Des Weiteren fordern die unterzeichnenden Nationalen Menschenrechtsinstitutionen, dass alle Bemühungen um eine Straffung und Vereinfachung der Anforderungen an Unternehmen auf der Grundlage der europäischen Grundwerte Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte erfolgen sollten.

Sie sollten auch mit den wichtigsten internationalen Rahmenwerken – wie den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen – im Einklang stehen. Das ist die Voraussetzung für weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie den Schutz der europäischen Wirtschaft und Bürger*innen.

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