Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
Neue Bundesregierung soll umfassende Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf den Weg bringen
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Pressemitteilung
Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Die kriminalstatistische Auswertung der Partnerschaftsgewalt 2020 durch das Bundeskriminalamt (BKA) zeigt, dass die Fälle von Gewalt in bestehenden und ehemaligen Partnerschaften im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 Prozent gestiegen sind. 2019 wurden 139 833 Fälle, 2020 146 655 Fälle polizeilich registriert. Mit einem Anteil von 80,5 Prozent sind Frauen weitaus häufiger betroffen von Gewalt als Männer.
Wir befürchten, dass diese Zahlen aus dem Jahr 2020, denen nur die polizeilich erfassten Fälle zugrunde liegen, nicht das Gesamtbild abgeben – das Dunkelfeld dürfte weitaus höher sein als in den Zahlen abgebildet.
Wir begrüßen daher, dass die neue Bundesregierung beabsichtigt, eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt an Frauen zu entwickeln. Diese ist dringend erforderlich. Bei der Strategie muss es sich um eine inhaltliche und strukturelle Gesamtstrategie handeln – von der Prävention bis zur Strafverfolgung. Sie sollte sich an dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ausrichten, zu deren Umsetzung Deutschland seit 2018 verpflichtet ist.
Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gehört eine nachhaltige Finanzierung des Hilfesystems, das allen Frauen, auch Frauen mit Behinderungen und Frauen ohne deutsche Sprachkenntnisse, in unterschiedlichen Lebenslagen gut zugänglich ist. Ebenso muss die medizinische, rechtsmedizinische und psychosoziale Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt für alle Betroffenen sichergestellt werden. Bewusstseinsbildende Maßnahmen für potenzielle Täter und Täterinnen sowie gendersensible Jugendarbeit sind ebenfalls geboten. Zu Recht greift der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition diese Handlungsfelder auf.
Das Institut begrüßt die im Koalitionsvertrag angekündigte vorbehaltlose und wirksame Umsetzung der Istanbul-Konvention. Neben einer staatlichen Koordinierungsstelle bedarf es dafür auch einer unabhängigen Monitoring-Stelle. Denn gute Politik braucht gute Daten.
Die Istanbul-Konvention ist am 11. Mai 2011 verabschiedet worden und am 1. Februar 2018 für Deutschland in Kraft getreten. Seitdem sind alle staatlichen Stellen in Deutschland dazu verpflichtet, die Anforderungen zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt umzusetzen. Die Konvention basiert auf vier Säulen: Gewaltprävention, Gewaltschutz, effektive Strafverfolgung und Verfolgung eines umfassenden koordinierten Ansatzes bei Umsetzung von Maßnahmen.“
Die Kurzdarstellung bietet einen Überblick über Aufbau und Inhalt des Monitors Gewalt gegen Frauen, des ersten Periodischen Berichts der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.
Der Bericht beschreibt umfassend, wie sich das Phänomen geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland seit dem 1. Januar 2020 entwickelt hat und welche Anstrengungen Bund und Länder unternommen haben, um ihren menschen- und europarechtlichen Verpflichtungen in…
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