Vierte Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
Die unabhängige Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte veröffentlicht heute ihren ersten Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Bereits im April 2019 hatte die Bundesregierung ihren 5./6. Staatenbericht zur UN-Kinderrechtskonvention beim UN-Ausschuss in Genf vorgelegt. Die National Coalition Deutschland, Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, überreicht heute ihren Parallelbericht. Parallelberichte dienen dazu, den UN-Ausschuss zusätzlich zum Staatenbericht über den Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zu informieren. Alle Berichte zusammen bilden die Basis für die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention durch Bund, Länder und Kommunen.
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland weiter voranbringen
In ihrem Bericht plädiert die Monitoring-Stelle für eine entschlossene Politik für Kinderrechte, die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und die Einrichtung von Strukturen, die Kinderrechten in allen Lebensbereichen zu mehr Durchsetzungskraft verhelfen. Nach wie vor gibt es in Deutschland keine kinderrechtebasierte Datenerhebung, die den Stand der Umsetzung einzelner Kinderrechte messbar macht. Und weiterhin fehlen flächendeckend Beschwerdemechanismen in allen Einrichtungen, in denen Kinder in öffentlicher Verantwortung Bildung, Betreuung und Erziehung erfahren. Kinderpolitische Herausforderungen sieht die Monitoring-Stelle auch in den Bereichen Gewaltschutz, inklusive Bildung, Kinderarmut, Schutz geflüchteter Kinder sowie Mitbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe.
Das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ vom 20. November 1989, die sogenannte „UN-Kinderrechtskonvention“, ist in Deutschland seit dem 5. April 1992 in Kraft. In ihr sind Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern festgeschrieben. Im Zentrum der Konvention steht die Anerkennung von Kindern als eigenständige (Rechts-)Subjekte und damit Träger_innen von Menschenrechten.
Monitoring-Stelle UN-KRK
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde 2015 im Anschluss an die dritte Staatenprüfung Deutschlands mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention betraut. Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention hat den Auftrag, die Rechte von Kindern zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.
Erklärfilm zum Staatenberichtsverfahren UN-Kinderrechtskonvention
Beim Aktivieren der Inhalte findet eine Übermittlung personenbezogener Daten an den Drittanbieter „
Youtube
“ in den USA statt. Für die USA gibt es keinen Angemessenheitsbeschluss und keine geeigneten Garantien nach dem Standard der DSGVO. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden oder Dritte auf Ihre Daten zugreifen können, ohne dass Sie davon Kenntnis haben. Mit der Aktivierung erteilen Sie uns Ihre Einwilligung nach Art. 49 abs. 1 lit. a) DSGVO für die Weitergabe von Daten. Bitte beachten Sie die vollständigen Informationen in der Datenschutzerklärung
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist der Einladung gefolgt, zum Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen „Gesetz zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023–2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
Für alle Menschen unter 18 Jahren gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten. Das Institut setzt sich für die Umsetzung und Einhaltung der UN-KRK ein.
Wir verwenden Cookies. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, die Website zu verbessern. Um unseren eigenen Ansprüchen beim Datenschutz gerecht zu werden, erfassen wir lediglich anonymisierte Nutzer*innendaten mit „Matomo“. Um unser Internetangebot für Sie ansprechender zu gestalten, binden wir außerdem externe Inhalte ein.