Jahrestag der Genfer Flüchtlingskonvention am 28. Juli
Menschenrechtsinstitut kritisiert Aushöhlung des internationalen Flüchtlingsschutzes
·
Pressemitteilung
Berlin. Am 28. Juli 1951 wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. Anlässlich dieses Jahrestages fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die politisch Verantwortlichen auf, sich stärker für die Umsetzung der in der Flüchtlingskonvention verbrieften Rechte geflüchteter Menschen in Deutschland und auf EU-Ebene einzusetzen.
„Menschen auf der Flucht müssen in Deutschland und in Europa den Schutz erhalten, der ihnen menschenrechtlich zusteht. Das gewaltsame Zurückdrängen von Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen verletzt ihre Rechte. Aber auch politische Debatten über die Auslagerung von Asylverfahren in sogenannte sichere Drittstaaten und die Fokussierung auf die Begrenzung der Zahl von Asylsuchenden gefährden sie“, erklärt Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Instituts. „Vertragsstaaten, die die Verpflichtungen der Genfer Flüchtlingskonvention nicht umsetzen, untergraben den internationalen Flüchtlingsschutz. In Deutschland zeugen die Beschlüsse der Ministerpräsidenten- und Innenministerkonferenzen vom Juni 2024 von einer mangelnden Bereitschaft, zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen zu stehen“, so Allenberg weiter. Die Beschlüsse geben das Ziel aus, die Anzahl von Schutzsuchenden in Deutschland zu reduzieren.
Die Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention als Reaktion auf die Menschheitsverbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands war ein zivilisatorischer Meilenstein. Seit 73 Jahren schützt die Konvention das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit von Menschen, die aufgrund von Verfolgung, Krieg und großer Not aus ihrer Heimat fliehen müssen.
Ein Kernstück des menschenrechtlichen Flüchtlingsschutzes ist das Prinzip der Nicht-Zurückweisung, das so genannte Refoulement-Verbot. Es besagt, dass niemand, dem in seinem Herkunftsland Verfolgung droht, etwa aufgrund seiner Herkunft, seiner Staatsangehörigkeit, seiner Religion oder seiner politischen Überzeugung, dorthin abgeschoben werden darf. Aus dem Refoulement-Verbot leitet sich die Verpflichtung ab, effektive und faire Asylverfahren einzurichten, um auszuschließen, dass ein Mensch in den ihn verfolgenden Herkunftsstaat zurückgeführt wird.
Vor Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention konnten Menschen, denen die Flucht in einen anderen Staat gelungen war, wieder in das nationalsozialistische Deutschland zurückgewiesen werden. Kein völkerrechtlich verbriefter Anspruch auf Schutz vor Verfolgung stand ihrer Abschiebung entgegen. Die Genfer Flüchtlingskonvention und der daraus abgeleitete Anspruch auf ein faires Asylverfahren sieht genau diesen Schutz für Menschen auf der Flucht heute vor.
Laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) waren Ende 2023 120 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) enthält Regelungen, die die Rechte von Schutzsuchenden beschränken und zudem unionsrechtlich nicht zwingend sind. Das…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023–2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht vor Krieg, Gewalt oder Verfolgung. Andere migrieren, um zu arbeiten oder zu studieren. Das DIMR beschäftigt sich unter anderem mit Asyl, Migration, EU-Politik und Seenotrettung.
Wir verwenden Cookies. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, die Website zu verbessern. Um unseren eigenen Ansprüchen beim Datenschutz gerecht zu werden, erfassen wir lediglich anonymisierte Nutzer*innendaten mit „Matomo“. Um unser Internetangebot für Sie ansprechender zu gestalten, binden wir außerdem externe Inhalte ein.