Aktuelles

Jahrestag der Genfer Flüchtlingskonvention am 28. Juli Menschenrechtsinstitut kritisiert Aushöhlung des internationalen Flüchtlingsschutzes

Menschen auf der Flucht vor Verfolgung, Krieg und großer Not müssen in Deutschland und in Europa den Schutz erhalten, der ihnen menschenrechtlich zusteht. © istock/shironosov

· Pressemitteilung

Berlin. Am 28. Juli 1951 wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet. Anlässlich dieses Jahrestages fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die politisch Verantwortlichen auf, sich stärker für die Umsetzung der in der Flüchtlingskonvention verbrieften Rechte geflüchteter Menschen in Deutschland und auf EU-Ebene einzusetzen.

„Menschen auf der Flucht müssen in Deutschland und in Europa den Schutz erhalten, der ihnen menschenrechtlich zusteht. Das gewaltsame Zurückdrängen von Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen verletzt ihre Rechte. Aber auch politische Debatten über die Auslagerung von Asylverfahren in sogenannte sichere Drittstaaten und die Fokussierung auf die Begrenzung der Zahl von Asylsuchenden gefährden sie“, erklärt Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Instituts. „Vertragsstaaten, die die Verpflichtungen der Genfer Flüchtlingskonvention nicht umsetzen, untergraben den internationalen Flüchtlingsschutz. In Deutschland zeugen die Beschlüsse der Ministerpräsidenten- und Innenministerkonferenzen vom Juni 2024 von einer mangelnden Bereitschaft, zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen zu stehen“, so Allenberg weiter. Die Beschlüsse geben das Ziel aus, die Anzahl von Schutzsuchenden in Deutschland zu reduzieren.

Die Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention als Reaktion auf die Menschheitsverbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands war ein zivilisatorischer Meilenstein. Seit 73 Jahren schützt die Konvention das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit von Menschen, die aufgrund von Verfolgung, Krieg und großer Not aus ihrer Heimat fliehen müssen.

Ein Kernstück des menschenrechtlichen Flüchtlingsschutzes ist das Prinzip der Nicht-Zurückweisung, das so genannte Refoulement-Verbot. Es besagt, dass niemand, dem in seinem Herkunftsland Verfolgung droht, etwa aufgrund seiner Herkunft, seiner Staatsangehörigkeit, seiner Religion oder seiner politischen Überzeugung, dorthin abgeschoben werden darf. Aus dem Refoulement-Verbot leitet sich die Verpflichtung ab, effektive und faire Asylverfahren einzurichten, um auszuschließen, dass ein Mensch in den ihn verfolgenden Herkunftsstaat zurückgeführt wird.

Vor Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention konnten Menschen, denen die Flucht in einen anderen Staat gelungen war, wieder in das nationalsozialistische Deutschland zurückgewiesen werden. Kein völkerrechtlich verbriefter Anspruch auf Schutz vor Verfolgung stand ihrer Abschiebung entgegen. Die Genfer Flüchtlingskonvention und der daraus abgeleitete Anspruch auf ein faires Asylverfahren sieht genau diesen Schutz für Menschen auf der Flucht heute vor.

Laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) waren Ende 2023 120 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht.

Ansprechpartner*in

Mehr zu diesem Thema

Zum Seitenanfang springen