Menschenrechtsinstitut empfiehlt umfassende Entschädigung der Überlebenden des Genozids an den Sinti*zze und Rom*nja
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Pressemitteilung
Berlin. Anlässlich des Europäischen Tags des Gedenkens an den Genozid an den Sinti*zze und Rom*nja (2. August) erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:
„Vor 80 Jahren, in der Nacht vom 2. zum 3. August 1944, wurden die letzten verbliebenen Sinti*zze und Rom*nja in den Gaskammern des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau von der SS ermordet. Die Opfer, hauptsächlich Frauen, Kinder und alte Menschen, waren die letzten der etwa 23.000 Angehörigen der Minderheit, die seit Anfang 1943 in das Lager deportiert worden waren. Insgesamt wurden unter der NS-Herrschaft mehrere hunderttausend Sinti und Roma in den Vernichtungslagern und bei Massenerschießungen durch Einheiten der Wehrmacht, der Polizei und der SS ermordet.
Dieser Völkermord – auf Romanes „Porajmos“ („das Verschlingen“) genannt – wirkt bis heute fort. Während die Überlebenden aufgrund der Verfolgung versehrt und traumatisiert sowie politisch, sozial und ökonomisch marginalisiert waren, verhinderten die ehemaligen Täterinnen und Täter über Jahrzehnte eine Anerkennung des Völkermords.
Eine angemessene Wiedergutmachung des erfahrenen Unrechts bleibt den Überlebenden und ihren Nachkommen bis heute versagt. Stattdessen lebt der Antiziganismus in unserem Land und seinen Institutionen weiterhin fort, wie die mehr als 1.200 Fälle von verbaler Stereotypisierung, Diskriminierung und Gewalt zeigen, die die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus für 2023 dokumentiert hat.
Die Unabhängige Kommission Antiziganismus, 2019 vom Bundestag eingerichtet, hat in ihrem Abschlussbericht 2021 umfangreiche Empfehlungen für eine „nachholende Gerechtigkeit“ vorgelegt. Zwar sind inzwischen einige der Empfehlungen umgesetzt, wie die Berufung eines Beauftragten gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland sowie die Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission Antiziganismus. Die umfassende Entschädigung der Überlebenden des Völkermordes und ihrer Nachkommen steht jedoch ebenso aus wie die systematische Aufarbeitung des Unrechts der Nachkriegszeit.
Daher empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte der Bundesregierung und dem Bundestag, alle Empfehlungen der Kommission umzusetzen. Dies wäre auch ein wichtiger Beitrag zum Schutz vor dem wachsenden Antiziganismus und Rassismus der Gegenwart, der das Gedenken in diesem Jahr besonders prägt.“
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023 - 2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023–2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
Der Kampf gegen Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen ist ein Kernanliegen der Menschenrechte. Dazu verpflichten das Grundgesetz sowie europäische und Internationale Menschenrechtsverträge wie die EMRK und das ICERD.
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