Menschenrechtsinstitut empfiehlt Einsetzung einer Enquete-Kommission Inklusion
·
Pressemitteilung
Berlin. Im Bundestag wird aktuell beraten, welche Enquete-Kommissionen in dieser Legislatur eingesetzt werden sollen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat jetzt empfohlen, eine Enquete-Kommission zur gesellschaftlichen Inklusion einzurichten, die die Umsetzung der seit 2009 für Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention in den Blick nimmt.
Nach Ansicht des Instituts bietet der Koalitionsvertrag an vielen Stellen konkrete Ansatzpunkte für eine gute Politik im Interesse von Menschen mit Behinderungen. „Eine interdisziplinär aufgestellte Enquete-Kommission wäre eine sinnvolle Ergänzung zu den geplanten Vorhaben“, erklärte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Hier könnten Politikerinnen und Politiker unterschiedlicher Fachrichtungen gemeinsam mit Sachverständigen aus Praxis, Selbstvertretungsorganisationen, Verbänden und Wissenschaft wichtige übergreifende Fragen behandeln und strukturelle Probleme identifizieren, die der Auflösung der Sonderwelten für Menschen mit Behinderungen und der Schaffung echter inklusiver Gesellschaftsstrukturen bisher entgegenstehen, so Palleit.
Fragen, wie eine inklusive Arbeitswelt entwickelt werden kann und wie dafür das Ausbildungssystem umgestaltet werden muss oder welche Rolle der Bund beim Aufbau bundesweit gleichwertiger inklusiver Bildungsstrukturen spielen kann, sollten nach Ansicht von Palleit von einer Enquete-Kommission bearbeitet werden. „Ziel einer Enquete-Kommission zu gesellschaftlicher Inklusion muss es sein, Vorschläge für strukturelle Veränderungen in Politik, Gesetzen und Administration zu machen“, so Palleit. „Die Arbeit einer solchen Enquete-Kommission kann der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit Sicherheit zu neuer Dynamik verhelfen.“
Die Monitoring-Stelle UN-BRK appelliert an die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin den vom Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur vorgelegten Antrag bezüglich der Einrichtung eines Förderzentrums in Neukölln abzulehnen. Durch die Errichtung…
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat am 3. Oktober 2023 die Abschließenden Bemerkungen zur kombinierten zweiten und dritten Staatenprüfung Deutschland verabschiedet. Der Ausschuss beurteilt darin den Stand der Umsetzung der…
Menschen mit Behinderungen sind stärker von Diskriminierung betroffen und in ihren Teilhabemöglichkeiten eingeschränkt als Menschen ohne Behinderungen.
Wir verwenden Cookies. Einige sind notwendig für die Funktion der Website, andere helfen uns, die Website zu verbessern. Um unseren eigenen Ansprüchen beim Datenschutz gerecht zu werden, erfassen wir lediglich anonymisierte Nutzer*innendaten mit „Matomo“. Um unser Internetangebot für Sie ansprechender zu gestalten, binden wir außerdem externe Inhalte ein.