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Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung Menschenrechtsinstitut begrüßt Stärkung der Zivilgesellschaft im Kampf gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit

LKW-Fahrer*innen klagen immer wieder über menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, nicht ausgezahlte Löhne und Einschüchterungsversuche durch Logistikunternehmen. © iStock.com/ollo

· Pressemitteilung

Berlin. Die Bundesregierung hat heute den ersten „Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit“ verabschiedet. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt diesen Schritt und empfiehlt der künftigen Bundesregierung, die Maßnahmen des Aktionsplans zügig umzusetzen.

„Beratungsstellen und Ermittlungsbehörden haben in den letzten Jahren immer mehr Fälle von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in Deutschland festgestellt, sei es auf dem Bau, im Transportgewerbe oder in Kosmetikstudios. Die im Nationalen Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Schutz und Unterstützung für die Betroffenen“, erklärt Naile Tanış, Leiterin der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Instituts.

Besonders positiv sei, dass die Bundesregierung die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen gestärkt habe. „Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit sind schwere Menschenrechtsverletzungen, die nur mithilfe handlungsfähiger und gut vernetzter zivilgesellschaftlicher Organisationen zurückgedrängt werden können“, so Tanış. Zivilgesellschaftliche Beratungs- und Unterstützungsangebote müssten langfristig mit den notwendigen Ressourcen für ihre umfangreichen Aufgaben ausgestattet werden. Deshalb sei es zu begrüßen, dass die Bundesregierung das Beratungsnetzwerk „Faire Integration“ gesetzlich verankert habe.

Wichtig sei es nun, dass die Umsetzung des heute beschlossenen „Nationalen Aktionsplans gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit“ in enger Abstimmung mit der Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen“ erfolgt. Diesen Aktionsplan hatte die Bundesregierung im Dezember 2024 verabschiedet.

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