Der Bericht beschreibt umfassend, wie sich das Phänomen Menschenhandel in Deutschland seit dem 1. Januar 2020 entwickelt hat und welche Anstrengungen Bund und Länder unternommen haben, um ihren menschen- und europarechtlichen Verpflichtungen in diesem Bereich nachzukommen. Der Bericht gibt außerdem umfangreiche Empfehlungen zu gesetzlichen Änderungen und Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel in Deutschland und zum Schutz der Betroffenen ab.