Am 19. Mai führt der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Thema „Menschenrechte und Klimakrise“ durch. Vor dem Hintergrund der geplanten Änderung des Klimaschutzgesetz als Antwort auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März kommt die Anhörung zum richtigen Zeitpunkt.
Im Rahmen der Anhörung werden zentrale Fragen zum Nexus Menschenrechte und Klimawandel behandelt, beispielsweisewie die Anpassung an den Klimawandel und die Instrumente des Klimaschutzregimesmöglichst menschenrechtssensibel ausgestaltet werden können und welchen Beitrag das internationale Menschenrechtsschutzsystem für einen ganzheitlicheren Klimaschutz leisten kann.
Deutschland sollte mit gutem Beispiel vorangehen
Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, tritt als Sachverständiger in der Anhörung auf. Die schriflichte Stellungnahme des Instituts zu den insgesamt zehn Fragekomplexen des Auschusses unterstreicht, dass Deutschland bei der menschenrechtsbasierten Klimapolitik mit gutem Beispiel vorangehen sollte, indem es zum Beispiel im Rahmen der Berichtsformate unter dem Pariser Übereinkommen menschenrechtsbasiert berichtet und auch Partnerländer der Entwicklungszusammenarbeit hierbei unterstützt.
Die Stellungnahme zeigt auf, dass das Thema Klimawandel im UN-Menschenrechtssystem längst angekommen ist und insbesondere die UN-Fachausschüsse die hier bestehenden Menschenrechtsverpflichtungen in ihren Empfehlungen in Staatenberichtsverfahren aufzeigen. Nicht alle Staaten befürworten, dass sich das UN-Menschenrechtsschutzsystem zum Klimawandel äußert beziehungsweise die Verbindung mit dem Menschenrechtsschutz deutlich macht. Daher ist es notwendig, dass Länder wie Deutschland und die Europäische Union die menschenrechtliche Relevanz des Klimawandels explizit anerkennen und das UN-Menschenrechtssystem dahingehend unterstützen.
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