Internationaler Tag der Menschenrechte
Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen
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Pressemitteilung
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Bochumer Zentrum für Disability Studies fordern anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen.
„Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland können viele Menschen mit Behinderungen immer noch nicht selbst entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Laut UN-Konvention haben sie zwar das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen und selbst zu entscheiden, wo und mit wem sie leben wollen. Faktisch werden aber insbesondere für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen kaum Alternativen zu stationären Wohnformen angeboten“, sagt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Deshalb hat sich die Zahl der Menschen, die in Sondereinrichtungen leben, in den letzten 15 Jahren nicht verringert. Heute lebt immer noch knapp die Hälfte der Menschen, die Eingliederungshilfe beziehen, in institutionalisierten Wohneinrichtungen.
„Das Bundesteilhabegesetz hat bisher nicht zur erhofften Deinstitutionalisierung geführt. Für stationäre Wohnformen werden nach wie vor deutlich mehr öffentliche Mittel aufgewendet als für Assistenz im eigenen Haushalt oder in Pflegefamilien“, kritisiert Kathrin Römisch, Professorin für Heilpädagogik und Inklusive Pädagogik an der Evangelischen Hochschule Bochum und Leiterin des Bochumer Zentrum für Disability Studies. Sie fordert mehr Unterstützungs- und Assistenzleistungen, damit behinderte Menschen selbstbestimmt leben können.
Dazu haben auch die Vereinten Nationen immer wieder aufgefordert. 2022 sprach sich beispielsweise der UN-Sonderberichterstatter für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Gerard Quinn, für eine Umgestaltung der Leistungserbringung für Menschen mit Behinderungen aus. Auch der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen formulierte 2022 klare Leitlinien zur Deinstitutionalisierung und empfahl Deutschland bei der Staatenprüfung 2023, diese Leitlinien mit hoher Priorität und einer klaren Strategie umzusetzen.
Wie Menschen mit Behinderungen mit Assistenz und ambulanter Unterstützung selbstbestimmt leben können, zeigen praktische Beispiele vielerorts in Deutschland. Einige von ihnen werden am 10. Dezember bei einer Online-Konferenz der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts und des Bochumer Zentrums für Disability Studies vorgestellt.
Online-Konferenz: „15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Wohnen endlich umsetzen!“
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