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Medizinische Versorgung von Frauen mit Behinderungen und Gewaltschutz von Frauen in den Blick nehmen

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UN-Frauenrechtsausschuss: Institut reicht Vorschläge für Fragen an die Bundesregierung ein

Vom 2. bis 6. März 2020 trifft sich eine Arbeitsgruppe des UN-Frauenrechtsausschusses (Pre-Sessional Working Group) in Genf, um die in Staatenprüfungsverfahren übliche Liste mit Fragen an Deutschland vorzubereiten. Die deutsche Bundesregierung muss dem Ausschuss diese Fragen bis Ende März 2021 beantworten. Die Antworten sind der 9. Staatenbericht Deutschlands zur UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW).

Zur Erarbeitung dieser Fragenliste greift der Ausschuss auch auf Informationen aus der Zivilgesellschaft sowie der jeweiligen Nationalen Menschenrechtsinstitution zurück. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat deshalb für den Ausschuss Informationen zu frauenrechtlichen Problemen in Deutschland zusammengestellt und ihm konkrete Fragen vorgeschlagen.

So weist das Institut in seiner Eingabe beispielsweise darauf hin, dass der Gewaltschutz von Frauen in bestimmten Lebenslagen verbesserungsbedürftig ist. Insbesondere wohnungslose Frauen sind aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Situation besonders gefährdet, Opfer von (sexueller) Gewalt zu werden oder sich für ein Dach über dem Kopf in (sexuelle) Abhängigkeitssituationen zu begeben. Auch ist die medizinische Versorgung von Frauen mit Behinderungen mangelhaft, insbesondere ihr Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit betreffend. So sind beispielsweise deutschlandweit nur rund 25 Prozent aller Arztpraxen und nur 4 Prozent der gynäkologischen Praxen für den Rollstuhl nutzende Frauen barrierefrei zugänglich und damit nutzbar.

Nach der Veröffentlichung des 9. Staatenberichts im März 2021 wird sich das Institut auch mit einem eigenen Parallelbericht in das Staatenberichtsverfahren einbringen.

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