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Bundesregierung muss Empfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus aufgreifen

· Pressemitteilung

Berlin. Anlässlich des Europäischen Tags des Gedenkens an den Genozid an den Sinti und Roma (2. August) erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:


„Am 2. August 1944 ermordeten die Nationalsozialisten und ihre Helfer die im Lagerabschnitt B II e von Auschwitz-Birkenau verbliebenen etwa 4 000 Sinti und Roma in den Gaskammern. Mit Beginn der NS-Herrschaft wurden Sinti und Roma auf der Grundlage der nationalsozialistischen Rassenideologie schrittweise entrechtet, ihrer Lebensgrundlagen beraubt und schließlich in Vernichtungslager deportiert oder in Massenerschießungen ermordet. Insgesamt fielen in Europa mehrere Hunderttausend Menschen dem Porajmos, dem Genozid an den Sinti und Roma, zum Opfer.


Im Nachkriegsdeutschland ging die Verleugnung der rassistischen Verfolgung mit der Fortsetzung staatlicher und nichtstaatlicher Diskriminierung von Sinti und Roma einher – wie etwa der Reproduktion rassistischer Stereotype in der Gesellschaft und der stigmatisierenden polizeilichen Erfassung.


Bis heute erleben Sinti und Roma alltäglich Diskriminierung. Die Erinnerung an die Opfer der grausamen Verfolgung muss verbunden sein mit dem Einsatz für die gleichen Rechte und mit dem Schutz vor Verfolgung, Hetze und Diskriminierung.


Die Unabhängige Kommission Antiziganismus, die auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages von der Bundesregierung eingesetzt wurde, hat dazu jüngst zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen. Der künftige Bundestag und die künftige Bundesregierung sollten diese Empfehlungen systematisch aufgreifen. Der im Bundestag diskutierte Bericht der Kommission, der auch in der Öffentlichkeit auf große Zustimmung gestoßen ist, enthält zahlreiche Empfehlungen für Maßnahmen gegen Antiziganismus/Rassismus gegen Sinti und Roma auf der Ebene des Bundes und der Länder.“

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