Klimaproteste: Umfeld für Engagement muss ermöglicht werden
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Meldung
Weltweit hat während der letzten Jahre das Engagement für eine veränderte Klimapolitik – insbesondere Proteste gegen klimapolitische Untätigkeit von Staaten – zugenommen und breite Bevölkerungsschichten mobilisiert, vor allem auch junge Menschen. Freitägliche Schulstreiks, lokale Klimacamps, Großdemonstrationen – die Handlungs- und Protestformen des Klimaaktivismus waren und sind vielfältig.
In vielen Ländern der Welt kamen und kommen Einzelpersonen, Gruppen von Protestierenden sowie zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Klima- oder Umweltschutz einsetzen, in Konflikt mit Behörden: Friedliche Demonstrationen werden aufgelöst oder gar nicht erst zugelassen, Organisationen werden geschlossen, Umwelt- und Klimaschutzaktivist_innen bedroht, auch durch Privatpersonen oder Unternehmen.
UN-Sonderberichterstatter zeigt Einschränkungen bei Klimaprotesten weltweit auf
Vor dem Hintergrund der ansteigenden Anzahl von Klimaprotesten lud der UN-Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Clément Nyaletsossi Voule, im Frühjahr 2021 dazu ein, ihm Informationen zum Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreheit im Kontext von Protesten für mehr Klimagerechtigkeit zukommen zu lassen.
Im September 2021 stellte der Sonderberichter seinen Bericht auf der 76. UN-Generalversammlung vor – mit vielfältigen Beispielen für die verschiedenen Einschränkungen des Rechts auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit beim Einsatz für mehr Klima- und Umweltschutz. Er kommt zu dem Schluss, dass, obgleich zivilgesellschaftliche Organisationen eine wesentliche Rolle bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels und einem gerechten Übergang zu ökologisch nachhaltigen Volkswirtschaften spielen, sie dabei oft behindert und in ihrer Ausübung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit eingeschränkt oder verletzt werden. Er ruft alle Akteur_innen dazu auf, diese Menschenrechte zu achten und ein förderliches Umfeld für ihre Ausübung zu schaffen.
Das Umfeld für Engagement in Deutschland stärken
Auch in Deutschland haben Demonstrationen und andere Protestformenate für eine ehrgeizige Klimapolitik und gegen Umwelteingriffe in den vergangenen Jahren zugenommen. Daher ist das Deutsche Institut für Menschenrechte dem Aufruf des UN-Sonderberichterstatters gefolgt und hat eine Eingabe zur Situation in Deutschland eingereicht. Die Eingabe zeichnet – entlang der Fragen des UN-Sonderberichterstatters und anhand von Einzelfällen – nach, wann, wo und in welcher Form es in Deutschland zu Einschränkungen bei der Ausübung der Rechte von Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit gekommen ist. Die Darstellung beruht auf der Analyse einschlägiger Rechtsprechung, Medienberichten und Sekundärliteratur.
Die Eingabe zeigt, dass bei Klimaprotesten Einschränkungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Deutschland durchaus vorkommen. Sie werden – anders als in vielen anderen Ländern – im Rahmen rechtsstaatlicher Verfahren vorgenommen; Beschränkungen und Verbote unterliegen unabhängiger gerichtlicher Kontrolle. Die Eingabe zeigt auch, dass ein „förderliches Umfeld“ für Menschenrechts- und Klimaaktivismus nicht allein durch rechtsstaatliche Verfahren entsteht: Kinder und Jugendliche stoßen bei ihrer Teilhabe auf vielfältige Hürden – sowohl in Haltungen Erwachsener als auch durch von ihnen gemachte rechtliche Regeln. Und auch die in Deutschland geführten Debatten über Gemeinnützigkeit bzw. ihre Aberkennung sollten im Lichte der Anforderungen an ein förderliches Umfeld für den Einsatz für Menschenrechte- und Klimaschutz gelesen werden.
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