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Klimakrise: Staaten sind zu ambitionierter Emissionsminderung verpflichtet

© Albrecht E. Arnold/pixelio.de

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Anlässlich des gestern beginnenden Klimagipfels in New York haben fünf menschenrechtliche Vertragsorgane der Vereinten Nationen ein gemeinsames Statement herausgegeben: Sie fordern die größtmöglichen Bestrebungen ein, um klimaschädliche Emissionen zu reduzieren. Die Menschenrechtsgremien betonen, dass die Staaten eine bindende Verpflichtung haben, Menschenrechte zu schützen und daher mit der Klimakrise entsprechend angemessen umzugehen. „Zu unterlassen, Maßnahmen zur Vermeidung von vorhersehbaren Menschenrechtsverletzungen durch Klimawandel zu ergreifen oder Aktivitäten zu regulieren, die zu solchen Schäden beitragen, könnte eine Verletzung der Menschenrechtsverpflichtungen von Staaten darstellen.“

Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte, die Ausschüsse zur Überwachung der Konvention gegen jegliche Diskriminierung der Frau, zur Überwachung der Kinderrechtskonvention, zur Überwachung der Behindertenrechtskonvention und der Ausschuss zum Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmer_innen und ihrer Familien überwachen regelmäßig, wie Staaten, die die entsprechenden Menschenrechtsverträge unterzeichnet haben, diese Verträge umsetzen.

Unabsehbare negative Auswirkungen auf die Menschenrechte

In ihrem gemeinsamen Statement nehmen die Ausschüsse Bezug auf den Sonderbericht des Weltklimarates (IPCC) von  2018, „Globale Erwärmung von 1,5°C“. Sie warnen, dass der Klimawandel schon bei einer Erwärmung um 1,5 Grad, aber besonders, wenn die Erwärmung darüber hinaus gehe, die Rechte auf Leben, Nahrung, Wasser, Gesundheit und weitere Rechte erheblich gefährde. Selbst mit den nach dem Pariser Abkommen erfolgten CO2-Reduktionszusagen sei die Menschengemeinschaft weit davon entfernt, die Temperaturentwicklung auf 1,5 oder 2 Grad zu begrenzen. Der derzeitige Emissionspfad werde zu einer Erhöhung der Temperatur von über 3 Grad führen - mit unabsehbaren negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte, gerade auf die besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen.

Die Ausschüsse fordern daher die Staaten eindringlich dazu auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen:„Damit die Staaten ihren Menschenrechtsverpflichtungen nachkommen und die Ziele des Pariser Abkommens verwirklichen können, müssen sie Politiken zur Verringerung der Emissionen verabschieden und umsetzen, die die größtmögliche Bereitschaft widerspiegeln, die Klimawiderstandsfähigkeit (Resilienz) fördern und sicherstellen, dass öffentliche und private Investitionen mit einem Weg zu kohlenstoffarmen Emissionen und klimabeständiger Entwicklung vereinbar sind.“

Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Stellungnahme der fünf Ausschüsse.

(M. Windfuhr)

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