Für viele Kinder und Jugendliche in Deutschland ist Arbeit Alltag. Sie helfen im Familienbetrieb aus, arbeiten in Gaststätten, in der Landwirtschaft und im Haushalt oder wirken in den Social-Media-Kanälen von Familieninfluencer*innen mit. Viele von ihnen tun das aus freien Stücken und gerne. Dennoch: Die Grenzen zu ausbeuterischer Tätigkeit sind fließend.
Rechtslage und Realität
Kinderarbeit in Deutschland ist verboten – nicht nur in ihren schlimmsten Formen laut Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Dazu gehören etwa kommerzielle sexuelle Ausbeutung, Kinderhandel, Zwangsarbeit und illegale Tätigkeiten. Auch die UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 32 UN-KRK) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 5 JArbSchG) verbieten Kinderarbeit. Ein generelles Beschäftigungsverbot für Kinder folgt daraus zwar nicht. Aber die UN-Kinderrechtskonvention formuliert einen klar definierten Rahmen: Das nationale Recht muss ein gesetzliches Mindestalter und angemessene Regelungen für die Arbeitszeit festlegen. Die Arbeit darf außerdem das körperliche, geistige oder sittliche Wohl eines Kindes nicht gefährden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz schafft genau diesen Rahmen für alle beschäftigten Jugendlichen in Deutschland, damit ihnen trotz Beschäftigung oder Ausbildung genügend Freizeit bleibt.
Aber wie sieht die Realität von arbeitenden Kindern und Jugendlichen in Deutschland eigentlich aus? Darüber gibt es zu wenige Erkenntnisse, Daten und Forschung, so das Ergebnis einer Studie von Terre des Hommes und einer Fachtagung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte.
Arbeit im familiären und digitalen Raum
Die Studie über die Kinderarbeitssituation in Deutschland ist zwar nicht repräsentativ, aber sie zeigt: Weit mehr Kinder und Jugendliche als von den Aufsichtsbehörden erfasst arbeiten unter Bedingungen, die der körperlichen und seelischen Gesundheit schaden sowie Bildungschancen und Entwicklung beeinträchtigen. Dies gilt etwa auch für die Mitwirkung von – oft noch sehr kleinen – Kindern in den Social-Media-Kanälen ihrer Eltern. „Hier sehen wir noch Nachbesserungsbedarf im Jugendarbeitsschutzgesetz, das dieses Beschäftigungsfeld von Kindern und Jugendlichen noch gar nicht beinhaltet“, so Claudia Kittel, die die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte leitet. Zu wenig Information gibt es zudem über die Belastung der rund 480.000 Kinder in Deutschland, die in die Pflege chronisch kranker Angehöriger eingebunden sind. Die Studie zeigt aber auch: Viele der befragten Kinder arbeiten gerne und fühlen sich gestärkt, wenn sie ihre Eltern zu unterstützen, Erfahrungen sammeln oder eigenes Geld verdienen.
Kinder und Jugendliche einbeziehen
Umso wichtiger ist es, auch beim Thema Kinderarbeit die Meinungen und Perspektiven von Kindern und Jugendlichen anzuhören und zu berücksichtigen. Es braucht Forschung mit betroffenen Kindern und Jugendlichen, nicht nur über sie – vor allem in der Frage geeigneter Unterstützungsmöglichkeiten. Wichtig ist ferner, altersangemessenes Informationsmaterial für Kinder und Jugendliche zur Verfügung zu stellen. Auch Eltern, Lehrpersonal, Behörden und Kinderärzt*innen wissen häufig nicht, welchen Regelungen und Grenzen Kinderarbeit im Einzelnen unterliegt. Daher gilt es auch sie zu sensibilisieren, so die einhellige Einschätzung der Teilnehmenden auf der Fachtagung.
Für viele Kinder und Jugendliche in Deutschland gehört Arbeit zum Alltag, ob im elterlichen Betrieb, im Haushalt, bei der Pflege von Angehörigen oder in Social-Media-Kanälen. Dabei sind die Grenzen zur Ausbeutung oft fließend. An genaueren Daten mangelt es…
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Für alle Menschen unter 18 Jahren gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten. Das Institut setzt sich für die Umsetzung und Einhaltung der UN-KRK ein.
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