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UN-Behindertenrechtskonvention Institut fordert Disability Mainstreaming in Bund, Ländern und Kommunen

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· Pressemitteilung

Berlin. Deutschland ist auch 13 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention noch weit von einer inklusiven Gesellschaft entfernt. Das erklärte das Deutsche Institut für Menschenrechte anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März.

„Die Situation von Menschen mit Behinderungen wird in vielen Politikfeldern oft nur unzureichend mitgedacht. Um gleichberechtigten Schutz ihrer Gesundheit und Selbstbestimmung sicherzustellen, braucht es ein konsequentes ressortübergreifendes Disability Mainstreaming in Bund, Ländern und Kommunen. Das hat die Corona-Pandemie deutlich gezeigt“, sagte Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Nach Ansicht des Instituts sollten in Bundestag und Länderparlamenten nicht nur die Sozialausschüsse, sondern auch alle anderen Ausschüsse die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als ihre Aufgabe begreifen und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. „Alle Politiker und Politikerinnen vertreten unabhängig von ihrer fachlichen Spezialisierung immer das ganze Volk. Wir reden hier immerhin von rund einem Fünftel der Bevölkerung“, betonte Palleit. Viel zu oft würden Themen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, beim Sozialressort verortet oder allein dessen Initiative überlassen.

Das Institut fordert aktuell Bund, Länder und Kommunen auf, bei der Aufnahme geflüchteter Menschen die Bedarfe beeinträchtigter Menschen mitzudenken. Beim Bund betreffe das die Ausgestaltung des Asylrechts, bei den Ländern und Kommunen die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung. „Das gilt nicht nur in der aktuellen Situation und nicht nur für Geflüchtete aus der Ukraine“, so Palleit.

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