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Grundlagen für einen menschenwürdigen Pflegestandard schaffen

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Die Entwicklung menschenwürdiger Standards in der Langzeit- und Palliativpflege sowie die Gewährleistung von Autonomie und Unabhängigkeit älterer Menschen standen im Fokus des Fachgesprächs des Deutsche Instituts für Menschenrechte und des Polnischen Kommissars für Menschenrechte am 22. Januar in Berlin. Neben Vertreter_innen beider Institutionen nahmen auch externe Wissenschaftler_innen teil.

Den internationalen Schutz der Menschenrechte Älterer stärken

Ziel der Kooperation der beiden Institutionen ist die Stärkung des internationalen Schutzes der Menschenrechte Älterer. Die Teilnehmer_innen diskutierten über Herausforderungen, Schlüsselelemente sowie notwendige Maßnahmen zur Etablierung und Ausgestaltung der Rechte auf Langzeit- und Palliativpflege sowie auf Autonomie und Unabhängigkeit im Alter. Sie verständigten sich auf Eckpunkte, die auf der 10. Sitzung der Arbeitsgruppe zur Stärkung der Menschenrechte Älterer (Open-ended Working Group on Ageing, OEWG-A) im April 2019 in New York eingebracht werden und in eine Konvention über die Rechte Älterer einfließen sollen.

Bridget Sleap, Senior Rights Advisor bei Help Age International, hob in ihrem Vortrag hervor: "Ältere Personen haben die Rechtsfähigkeit, eigene Entscheidungen zu treffen, Lebenspläne festzulegen sowie ein autonomes und selbstständiges Leben im Einklang mit ihrem Willen und ihren Präferenzen und gleichberechtigt mit anderen zu führen. Dies beinhaltet das Recht, dass ihre Entscheidungen respektiert werden."

Neben der Notwendigkeit konkreter rechtlicher Ansprüche auf eine qualitativ hochwertige Langzeit- und Palliativpflege, wurde auch die tatsächliche Verfügbarkeit von entsprechenden Angeboten – unabhängig von den finanziellen Mitteln Einzelner – in den Fokus gerückt. Als Grundlage für einen menschenwürdigen Pflegestandard wurden unter anderem leicht zugängliche Informationen, hinreichend Fachpersonal und die Gewährleistung sämtlicher Sicherheits- und Freiheitsrechte festgelegt.

Darüber hinaus wurden Standards für die Garantie von Autonomie und Unabhängigkeit im Alter in sämtlichen Lebenslagen, auch außerhalb der Pflege, erarbeitet, um sowohl freie Entscheidungen im Alltag, Teilhabe an der Gesellschaft sowie finanzielle Selbständigkeit zu ermöglichen.

Staatliche Maßnahmen zur Erreichung der erarbeiteten Ziele sind dringend erforderlich, ebenso wie die Einführung barrierearmer und effektiver Beschwerdemechanismen, die Abhilfe schaffen und die Betroffenen unterstützen. Dazu äußerte Prof. Barbara Mikołajczyk, Professor of Law an der University of Silesia Katowice: "Für die Rechenschaftspflicht [des Staates] sind mehrere Schritte notwendig. Der erste Schritt ist die Schaffung des rechtlichen Rahmens, darauf folgt die Anpassung der Gesetze; es müssen wirksamere Rechtsmittel und Verfahren eingesetzt werden usw. und flankierend noch weitere Maßnahmen durchgeführt werden."

Arbeitsgruppe zur Stärkung der Menschenrechte Älterer

Weil ältere Menschen im bestehenden Menschenrechtsschutzsystem bislang kaum Berücksichtigung finden, hat die UN-Generalversammlung 2010 auf Betreiben von Argentinien und Brasilien mit der Resolution A/Res/65/182 eine Arbeitsgruppe zur Stärkung der Menschenrechte Älterer (Open Ended Working Group on Ageing, OEWG-A) ins Leben gerufen, um die Sichtbarkeit der Älteren zu erhöhen, die Stärkung ihrer Rechte voranzutreiben und diese Rechte klarer zu fassen. Das Mandat der Arbeitsgruppe beinhaltet die Überprüfung und Diskussion des bestehenden menschenrechtlichen Rahmens, die Identifizierung und Schließung von Lücken sowie weiterführende Überlegungen bezüglich eines zukünftigen menschenrechtlichen Instrumentes zum Schutz Älterer.

Bis heute haben neun Sitzungen stattgefunden. In den ersten sieben wurden Lebensbereiche und menschenrechtliche Gefährdungslagen Älterer diskutiert, beispielsweise Altersdiskriminierung, Pflege und Gewalt gegen Ältere, soziale Sicherheit, Gesundheit und Autonomie. Seit der achten Sitzung werden konkrete Themenbereiche in den Fokus genommen, wie beispielsweise Altersdiskriminierung, Gleichheit und Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung.  Zur Diskussion gestellt werden auf der zehnten Sitzung im April 2019 neben den Themen Langzeit- und Palliativpflege und Autonomie und Selbstbestimmung auch soziale Sicherheit sowie Bildung und Teilhabe älterer Menschen.

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