Globale Klimaproteste - Menschenrechte der jungen Generation
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Meldung
Kinder und Jugendliche sind weltweit von den Folgen des Klimawandels in besonderem Maß betroffen. Die lauter werdenden Stimmen der jungen Generation finden zunehmend nicht nur auf Ebene der Vereinten Nationen Gehör.
Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) schreibt das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Gehör und Berücksichtigung ihrer Meinung fest. Sie haben also das Recht, für ihre eigenen Interessen einzutreten. Damit Kinder wirksam zur gesellschaftlichen Entwicklung in Klimafragen beitragen können, benötigen sie ein förderliches Umfeld, das Engagement ermöglicht. Alle Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert haben, sind daher verpflichtet, dieses zivilgesellschaftliche Engagement möglich zu machen.
Die UN-Kinderrechtskonvention stellt bereits Bezüge zu Fragen der Umwelt her, so beispielsweise in Artikel 24 im Kontext des Rechts auf Gesundheit. Hier ist klar formuliert, dass „die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind“. Die Staaten sollen also die Belange der Kinder mit Blick auf ihr Recht auf Gesundheit in den Mittelpunkt ihrer Strategien zur Eindämmung des Klimawandels stellen.
Die globalen Klimaproteste junger Menschen beschäftigen auch den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Die 18 unabhängigen Sachverständigen werden sich in der nächsten Allgemeinen Bemerkung Nr. 26 mit den „Rechten der Kinder und Umwelt mit besonderem Fokus auf Klimawandel“ befassen. Die neue Allgemeine Bemerkung wird in den kommenden Monaten durch einen weltweiten Prozess erstellt, an dem sich auch Kinder und Jugendliche beteiligen.
Die Allgemeinen Bemerkung wird sich neben Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes auch mit der Stärkung der Anerkennung von Kindern und Jugendlichen, die sich aktiv für ihre Rechte einsetzen, beschäftigen.
Wir haben drei Mitglieder des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, Mikiko Otani, Velina Todorova und Philip D. Jaffé, zu ihrer aktuellen Arbeit interviewt. Das Interview finden Sie auf Deutsch auf unserer Website.
Hintergrund
Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) am 5. April 1992 ratifiziert. Damit hat die Konvention in Deutschland Rang eines einfachen Bundesgesetzes (Art. 59 Absatz 2 Grundgesetz) und wirkt auf gleicher Ebene wie beispielsweise das Strafgesetzbuch oder das Bürgerliche Gesetzbuch. Mit Ratifizierung der UN-KRK haben sich die Vertragsstaaten dazu verpflichtet die Konvention umzusetzen und alle geeigneten Gesetzgebung-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung zu treffen (Artikel 4 UN-KRK)
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist der Einladung gefolgt, zum Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen „Gesetz zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023–2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
Für alle Menschen unter 18 Jahren gilt die UN-Kinderrechtskonvention mit ihren Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten. Das Institut setzt sich für die Umsetzung und Einhaltung der UN-KRK ein.
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