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Internationaler Frauentag 8. März Gewalt gegen Frauen: Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in Stadt und Land sichern

„Wir brauchen dringend einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung von gewaltbetroffenen Frauen.“ © DIMR/B. Dietl

· Pressemitteilung

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte drängt auf die langfristige Sicherung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in Stadt und Land für Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt erleben.

„Die Zahl der Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt ist deutlich angestiegen. Je höher die Zahlen, desto größer ist der Bedarf nach Schutz und Beratung. In Deutschland gibt es aber nur etwa 6.800 Frauenhaus-Plätze, 14.000 fehlen, wenn Deutschland die Vorgaben der Istanbul-Konvention einhalten will. Wir brauchen dringend einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung von gewaltbetroffenen Frauen und die einzelfallunabhängige Finanzierung des Schutzsystems“, erklärt Müşerref Tanrıverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Instituts. Das sei im Koalitionsvertrag vorgesehen, aber noch nicht umgesetzt.

Abhängig von Bundesland und Kommune setzt sich die Finanzierung der Frauenhäuser bisher aus Landesmitteln, Geldern der Kommunen, aber auch aus Finanzierungsmitteln der Frauenhäuser zusammen, wie etwa Spenden. Betroffene, die nicht sozialleistungsberechtigt sind, müssen in vielen Bundesländern ihren Platz teilweise selbst finanzieren.

„Derzeit gibt es große Unterschiede hinsichtlich Quantität und Qualität der Hilfsangebote. Niedrigschwellige, spezialisierte, barrierefreie und bedarfsgerechte Unterstützung zu gewährleisten, also ein spezialisiertes Hilfesystem, das finanziell abgesichert ist, ist eine menschenrechtliche Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention“, betont Tanrıverdi. Das Hilfesystem müsse für alle Gruppen von Betroffenen niedrigschwellig zugänglich sein, zum Beispiel auch für Frauen und Mädchen mit Behinderungen, Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und wohnungslose Frauen.

„Die Verantwortung der Länder und Kommunen für die Verwirklichung der Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention muss dabei ebenso in den Fokus rücken wie die Verantwortung des Bundes. Nur mit vereinten Kräften kann das Problem gelöst werden“, so Tanrıverdi. „Denn die Gleichstellung der Geschlechter kann nur erreicht werden, wenn wirksamer Schutz vor häuslicher Gewalt besteht.“

Hintergrund

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats, schützt Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt. Mit dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 hat sich Deutschland verpflichtet, dem Europarat über die gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens regelmäßig zu berichten. Die unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence, GREVIO) veröffentlichte ihren ersten Evaluationsbericht zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen im September 2022.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem unabhängigen Monitoring (Berichterstattung) der Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarates in Deutschland betraut worden und hat hierfür die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt eingerichtet.

Menschenrechte im Fokus - Geschlechtsspezifische Gewalt

Wie wir dafür sorgen können, dass alle Menschen – unabhängig von ihrem Geschlecht - ein Leben frei von Gewalt führen können, erfahren Sie von der Leiterin unserer Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt Müşerref Tanrıverdi im Video.

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