Gedenktag Genozid an den Sinti und Roma am 2. August
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Pressemitteilung
Gegen Hetze und Diskriminierung, für Respekt und den Schutz vor Verfolgung
Berlin. Anlässlich des Europäischen Tags des Gedenkens an den Genozid an den Sinti und Roma (2. August) erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:
„Heute vor 75 Jahren ermordeten die Nationalsozialisten und ihre Helfer die im Lagerabschnitt B II e von Auschwitz-Birkenau verbliebenen etwa 4 000 Sinti und Roma in den Gaskammern. Auf der Grundlage der nationalsozialistischen Rassenideologie wurden Sinti und Roma mit Beginn der NS-Herrschaft schrittweise entrechtet, ihrer Lebensgrundlagen beraubt und schließlich in Vernichtungslager deportiert oder in Massenerschießungen ermordet. Insgesamt fielen in Europa mehrere Hunderttausend Menschen dem Porajmos, dem Genozid an den Sinti und Roma, zum Opfer.
Die volle Anerkennung dieses rassistischen Menschheitsverbrechens mussten Sinti und Roma im Nachkriegsdeutschland über Jahrzehnte mühsam erkämpfen. Die Verleugnung der rassistischen Verfolgung ging mit der Fortsetzung staatlicher und nichtstaatlicher Diskriminierung von Sinti und Roma einher – wie etwa der Reproduktion rassistischer Stereotype in der Gesellschaft und der stigmatisierenden polizeilichen Erfassung.
Bis heute erleben Sinti und Roma alltäglich Diskriminierung. Das Gedenken an die Opfer der grausamen nationalsozialistischen Verfolgung muss verbunden sein mit dem Einsatz für die gleichen Rechte und dem Schutz vor Verfolgung, Hetze und Diskriminierung.“
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023 - 2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023–2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
Der Kampf gegen Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen ist ein Kernanliegen der Menschenrechte. Dazu verpflichten das Grundgesetz sowie europäische und Internationale Menschenrechtsverträge wie die EMRK und das ICERD.
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