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Flüchtlingsschutz: FAQ zu zentralen migrationspolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung

Das FAQ beantwortet zentrale Fragen zum Asylrecht. © DIMR

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Millionen Menschen weltweit sind auf der Flucht. Auch in Deutschland suchen sie Schutz. Alle Schutzsuchenden haben ein Recht auf Zugang zu einem fairen und wirksamen Asylverfahren. Sie dürfen nicht in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen. Diese Prinzipien sind im Grundgesetz, in der Genfer Flüchtlingskonvention und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.

Die oft sehr polarisierend geführten migrationspolitischen Debatten der vergangenen Jahre haben den Flüchtlingsschutz massiv infrage gestellt. Das Institut begrüßt daher, dass sich die Koalitionsparteien im  Koalitionsvertrag ausdrücklich zu den Menschenrechten, insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention, bekennen. Die konkret vereinbarten Maßnahmen bleiben jedoch hinter diesem Anspruch weit zurück, denn sie sehen einschneidende Verschärfungen im Flüchtlings- und Migrationsrecht vor. So haben CDU/CSU und SPD beispielsweise beschlossen, Asylsuchende in Abstimmung mit den europäischen Nachbarstaaten an den Grenzen zurückzuweisen und den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen. Der subsidiäre Schutz greift, wenn weder Flüchtlingsschutz noch Asyl gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt eindringlich davor, Schutzsuchende oder zugewanderte Menschen pauschal als Bedrohung darzustellen und damit weiteren Spannungen und Feindseligkeiten bis hin zu Gewalttaten Vorschub zu leisten.

Wie wir als Gesellschaft mit Schutzsuchenden umgehen, prägt das Zusammenleben aller Menschen in Deutschland. Menschenrechte und rechtsstaatliche Verfahren sind zivilisatorische Errungenschaften. Sie dürfen nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

Angesichts politischer Zuspitzungen in der Migrationsdebatte und den nun vereinbarten Verschärfungen im Flüchtlings- und Migrationsrecht veröffentlicht das Institut ein FAQ. Es beantwortet zentrale Fragen zum Asylrecht, zur GEAS-Reform, zum Familiennachzug und zur Zulässigkeit von Abschiebungen oder Drittstaatenmodellen – Themen, die sich im Koalitionsvertrag wiederfinden. Ziel ist es, rechtliche Grundlagen zu erläutern, Fehlinformationen zu korrigieren und aufzuzeigen, wo die menschenrechtlichen Grenzen der staatlichen Asyl- und Migrationspolitik liegen.

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