Millionen Menschen weltweit sind auf der Flucht. Auch in Deutschland suchen sie Schutz. Alle Schutzsuchenden haben ein Recht auf Zugang zu einem fairen und wirksamen Asylverfahren. Sie dürfen nicht in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen. Diese Prinzipien sind im Grundgesetz, in der Genfer Flüchtlingskonvention und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.
Die oft sehr polarisierend geführten migrationspolitischen Debatten der vergangenen Jahre haben den Flüchtlingsschutz massiv infrage gestellt. Das Institut begrüßt daher, dass sich die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag ausdrücklich zu den Menschenrechten, insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention, bekennen. Die konkret vereinbarten Maßnahmen bleiben jedoch hinter diesem Anspruch weit zurück, denn sie sehen einschneidende Verschärfungen im Flüchtlings- und Migrationsrecht vor. So haben CDU/CSU und SPD beispielsweise beschlossen, Asylsuchende in Abstimmung mit den europäischen Nachbarstaaten an den Grenzen zurückzuweisen und den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen. Der subsidiäre Schutz greift, wenn weder Flüchtlingsschutz noch Asyl gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt eindringlich davor, Schutzsuchende oder zugewanderte Menschen pauschal als Bedrohung darzustellen und damit weiteren Spannungen und Feindseligkeiten bis hin zu Gewalttaten Vorschub zu leisten.
Wie wir als Gesellschaft mit Schutzsuchenden umgehen, prägt das Zusammenleben aller Menschen in Deutschland. Menschenrechte und rechtsstaatliche Verfahren sind zivilisatorische Errungenschaften. Sie dürfen nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
Angesichts politischer Zuspitzungen in der Migrationsdebatte und den nun vereinbarten Verschärfungen im Flüchtlings- und Migrationsrecht veröffentlicht das Institut ein FAQ. Es beantwortet zentrale Fragen zum Asylrecht, zur GEAS-Reform, zum Familiennachzug und zur Zulässigkeit von Abschiebungen oder Drittstaatenmodellen – Themen, die sich im Koalitionsvertrag wiederfinden. Ziel ist es, rechtliche Grundlagen zu erläutern, Fehlinformationen zu korrigieren und aufzuzeigen, wo die menschenrechtlichen Grenzen der staatlichen Asyl- und Migrationspolitik liegen.
Die vorliegende Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte stellt die rechtliche Situation von Afghan*innen in Deutschland dar und untersucht, wie Straftaten oder als gefährlich eingestuftes Verhalten ihren Schutzstatus beeinflussen. Sie geht…
Dies ist der neunte Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni…
Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht vor Krieg, Gewalt oder Verfolgung. Andere migrieren, um zu arbeiten oder zu studieren. Das DIMR beschäftigt sich unter anderem mit Asyl, Migration, EU-Politik und Seenotrettung.
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