EU-Lieferkettengesetz: Menschenrechtsinstitut begrüßt Richtlinienentwurf der EU-Komission
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Pressemitteilung
Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt, dass die EU-Kommission jetzt einen Richtlinienentwurf zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen vorgelegt hat. „Eine europaweite Regelung wird helfen, die Achtung der Menschenrechte entlang der Lieferketten zu verbessern, denn viele Unternehmen mit Zulieferbeziehungen werden sich darauf einstellen“, erklärt das Institut. Einzelne EU-Mitgliedstaaten hätten die Regulierung der Lieferketten auf nationaler Ebene bereits vorangebracht, so auch Deutschland mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Der Entwurf sei mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Substanz vergleichbar, unterscheide sich allerdings positiv in manchen Detailregelungen, so die Einschätzung des Instituts. Beispielsweise nehme der Entwurf Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette in die Verantwortung und sehe eine zivilrechtliche Haftung vor. “Die zivilrechtliche Haftung ist ein wichtiger Schritt, damit Betroffene von Menschenrechtsverletzungen Entschädigungen vor Gericht einklagen können“, so das Institut weiter.
Das Institut kritisiert, dass laut Entwurf die Sorgfaltspflichten nur bei sogenannten etablierten Geschäftsbeziehungen bestehen sollen. „Viele Menschenrechtsverletzungen finden in kurzen Lieferbeziehungen statt. Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten sollten daher auch diese Beziehungen erfassen.“ Es bestehe die Gefahr, dass die Beschränkung der Sorgfaltspflichten auf „etablierte Geschäftsbeziehungen“ möglicherweise Anreize schafft, auf kurzfristige Lieferbeziehungen zu setzen. Stabile Lieferbeziehungen seien jedoch für die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt besser, da diese die Möglichkeit bieten, sich intensiver mit den Lieferanten für die Achtung menschenrechtlicher Standards einzusetzen, betont das Institut.
Der Entwurf sieht vor, dass die Regelung auf Unternehmen ab 500 Mitarbeitende mit einem Umsatz von über 150 Millionen Euro und auf kleinere Unternehmen in einigen Risikosektoren Anwendung finden soll. Damit würden etwa 13.000 europäische Unternehmen erfasst (ca. 1 Prozent der europäischen Unternehmen), die ihrerseits mit einem Vielfachen von Zulieferern verbunden sind.
Der Entwurf findet auch auf etwa 4.000 außereuropäische Unternehmen Anwendung, die Produkte und Dienstleistungen innerhalb der EU verkaufen und gewisse Umsatzschwellen innerhalb der EU erreichen. „Dies stärkt den Gedanken der Schaffung eines gemeinsamen europäischen „Level playing fields“ und verhindert Wettbewerbsnachteile im europäischen Markt“, erklärt das Institut.
Nach Einschätzung des Instituts ist es zudem positiv, dass im Entwurf der Kommission eine Aufsicht durch nationale Behörden vorgesehen ist und klare Vorschriften für die Durchsetzung vorliegen. „Eine einheitliche Durchsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ist notwendig, um diese in der Unternehmenspraxis in allen EU-Ländern erfolgreich zu verankern.“
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