„Ein erster Schritt in die richtige Richtung“ – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Bundestag verabschiedet
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Pressemitteilung
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten heute im Bundestag.
„Das Gesetz ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten, allerdings ein Kompromiss mit Licht und Schatten“, erklärt Lissa Bettzieche, Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
„Es ist zeitgemäß und wichtig, dass Deutschland nun ein Gesetz hat, das die Umsetzung menschenrechtlicher Standards in der Weltwirtschaft unterstützt“, so Bettzieche weiter. Unternehmen würden nun gesetzlich zur Achtung menschenrechtlicher Sorgfalt in ihrem eigenen unternehmerischen Handeln und in der Zusammenarbeit mit ihren Liefernetzwerken verpflichtet. Eine gesetzliche Regelung erleichtere es Unternehmen, diese Standards gegenüber Lieferanten in anderen Ländern durchzusetzen.
Das Institut begrüßt zudem, dass im parlamentarischen Verfahren der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert wurde: „Nun sind auch Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen in Deutschland ebenso erfasst wie bestimmte Tochterunternehmen. Bei den umweltbezogenen Pflichten ist zusätzlich das Baseler Übereinkommen zur Beseitigung gefährlicher Abfälle aufgenommen worden. Das Gesetz enthält zudem klare Vorschriften zur behördlichen Kontrolle und Durchsetzung – einschließlich Bußgeldern – als wesentliche Bestandteile für die Einhaltung der im Gesetz beschriebenen Sorgfaltspflichten“, hebt die Juristin hervor.
Das Institut bedauert, dass das Gesetz den Zugang zu Recht für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen nicht erweitert hat. „Die Möglichkeiten Betroffener, Schadensersatz einzuklagen und Zugang zu Wiedergutmachung zu erhalten, werden dadurch erschwert - zumindest nicht erleichtert“, betont Bettzieche. Im parlamentarischen Verfahren ist ein neuer Absatz eingefügt worden, der klarstellt, dass eine Verletzung der Pflichten aus dem Gesetz keine zivilrechtliche Haftung begründet.
Die geplante Regulierung auf EU-Ebene sollte, so die Empfehlung des Instituts, den Zugang zu Recht für Betroffene stärken und eine zivilrechtliche Haftung vorsehen sowie die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette erfassen, wie vom EU-Parlament vorgeschlagen und von EU-Justizkommissar Didier Reynders mehrfach gefordert.
Das Institut fordert die Bundesregierung auf, sich engagiert im EU-Prozess zu beteiligen und dadurch eine europaweite Regelung mitzugestalten, die der Verantwortung von Staaten und Unternehmen zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte gerecht wird. Ein europaweites Gesetz wird ein deutlicheres Signal an viele Produzenten in anderen Ländern entlang der Lieferketten senden, dass sie sich an menschenrechtliche Standards halten müssen. Dies wird es deutschen wie europäischen Unternehmen leichter machen, menschenrechtliche Standards in ihren eigenen Lieferketten einzufordern und durchzusetzen.
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Globalisierte Wirtschaftsstrukturen führen zu Lücken im Menschenrechtsschutz. Unternehmen – unabhängig von Größe, Sektor & Struktur – tragen Verantwortung, Arbeits-, Sicherheits- und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten einzuhalten.
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