Erster Bericht über die Datenlage zu Menschenhandel in Deutschland veröffentlicht
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Pressemitteilung
Berlin. Menschenhandel ist eine schwere Straftat und ein schwerwiegender Verstoß gegen die Menschenrechte. Anlässlich des Welttags gegen Menschenhandel am 30. Juli veröffentlicht das Deutsche Institut für Menschenrechte den ersten Bericht über die Datenlage zu Menschenhandel in Deutschland.
„Wir haben eine Vielzahl von Datenquellen in Bund, Ländern und bei nichtstaatlichen Stellen zu den verschiedenen Bereichen der Europaratskonvention gegen Menschenhandel identifiziert. Jedoch zeichnen sich insbesondere in den Bereichen Entschädigung, Rechtschutz sowie Kinder- und Jugendhilfe Datenlücken ab. Zudem weist die Analyse der Datenbestände darauf hin, dass Daten harmonisiert, strukturiert und zusammengeführt werden müssen“, erklärt Naile Tanış, Leiterin der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Instituts.
Der Bericht „Bericht über die Datenlage Menschenhandel in Deutschland“ stellt erstmals dar, zu welchen Bereichen der Europaratskonvention gegen Menschenhandel, Daten auf Bundes- und Landesebene und Daten von nichtstaatlichen Stellen vorhanden sind und wer diese Daten bereitstellen kann. Verfügbare Daten zu Menschenhandel sind systematisch nach Bereichen aufbereitet und Lücken in der Datenerhebung identifiziert. Dies ist die zentrale Grundlage für ein auf menschenrechtsbasierte Indikatoren gestütztes Monitoring zu Menschenhandel in Deutschland. Zudem spricht der Bericht Empfehlungen an die Behörden des Bundes und der Länder aus, die bestehenden Datenerhebungen weiterzuentwickeln.
„Nur mit einer belastbaren Datengrundlage kann Deutschland passende Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen von Menschenhandel entwickeln, und so seine Verpflichtungen aus der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und aus der EU-Menschenhandelsrichtlinie gut erfüllen“, so Tanış weiter.
Der Bericht zur Datenlage Menschenhandel in Deutschland wurde von der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte erstellt.
Berichterstattungsstelle Menschenhandel
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist von der Bundesregierung damit betraut worden, eine unabhängige Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel einzurichten. Sie hat die Aufgabe, die Umsetzung der Konvention des Europarats zu Menschenhandel in Deutschland unabhängig zu beobachten und zu begleiten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert die vierjährige Aufbauphase der Berichterstattungsstelle Menschenhandel.
Das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (Menschenhandelskonvention) ist für Deutschland im Jahr 2013 in Kraft getreten.
Dies ist der neunte Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni…
Dies ist der neunte Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni…
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