Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf für ein verbindliches Menschenrechtsabkommen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte
Im Juni 2014 beschloss der UN-Menschenrechtsrat die Einrichtung der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe zu Transnationalen Konzernen und Sonstigen Unternehmen (OEIGWG). Mandat der Arbeitsgruppe ist es, ein internationales rechtsverbindliches Instrument zur Regelung der Aktivitäten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Bereich der Menschenrechte auszuarbeiten. Vom 14. bis 18. Oktober 2019 kam die OEIGWG zur 5. Verhandlungsrunde zusammen. Diskussionsgrundlage war der überarbeitete Entwurf (Revised Draft) des ecuadorianischen Vorsitzes.
Der Revised Draft weist gegenüber dem Vorentwurf deutliche Verbesserungen auf und kann als Entgegenkommen gegenüber der EU gewertet werden: Er behält die richtigen Schwerpunkte bei, erweitert den Anwendungsbereich auf alle (nicht lediglich transnationale) Unternehmensaktivitäten und orientiert sich enger als bisher an den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Weiterhin richtet er sich klar an staatlichen Schutzpflichten aus und rückt die Perspektive der Betroffenen stärker in den Fokus.
Trotz Schwächen und weiterem Überarbeitungsbedarf ist der Entwurf damit eine sehr gute Grundlage für die weiteren zwischenstaatlichen Verhandlungen.
Die Europäische Union (EU) erkennt an, dass es dringend notwendig ist, die Rechteinhaber_innen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten besser vor Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen zu schützen sowie den Zugang zu wirksamer gerichtlicher und außergerichtlicher Abhilfe zu ermöglichen. Dennoch hat sich die EU bisher nicht dazu entschieden, in die Verhandlungen einzusteigen.
Damit das Abkommen seine gewünschte Wirkung – das Schließen von Schutz- und Rechenschaftslücken bei transnationalen Wirtschaftsaktivitäten – entfalten kann, ist es jetzt essentiell, zumindest einige der relevanten Herkunftsstaaten transnationaler Unternehmen für das Abkommen zu gewinnen. Damit fällt der EU eine entscheidender Rolle zu: Sie hat es mit ihren 28 Mitgliedstaaten in der Hand, für eine kritische Masse an Unterstützung zu sorgen, indem sie mitverhandelt. Damit wäre die Zugkraft des Prozesses wäre nahezu verdoppelt. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die EU zügig ein Verhandlungsmandat erhält.
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