Im Juni 2014 beschloss der UN-Menschenrechtsrat die Einrichtung der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe zu Transnationalen Konzernen und Sonstigen Unternehmen (OEIGWG). Mandat der Arbeitsgruppe ist es, ein internationales rechtsverbindliches Instrument zur Regelung der Aktivitäten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Bereich der Menschenrechte auszuarbeiten. Im Oktober 2019 kam die OEIGWG zur 5. Verhandlungsrunde zusammen. Diskussionsgrundlage war der überarbeitete Entwurf (Revised Draft) des ecuadorianischen Vorsitzes. Der Revised Draft weist gegenüber dem Vorentwurf deutliche Verbesserungen auf und kann als Entgegenkommen gegenüber der EU gewertet werden.