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Deutschland muss menschenrechtliche Selbstverpflichtungen in die Tat umsetzen

„Deutschland kann einer Führungsrolle nur gerecht werden, wenn die Bundesregierung transparent und nachvollziehbar die Umsetzung der UPR-Empfehlungen angeht." © DIMR

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Am 25. März 2024 hat sich der UN-Menschenrechtsrat abschließend mit der Überprüfung der Menschenrechtslage in Deutschland befasst. Im Rahmen des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review, UPR) sprachen die Staaten im vergangenen November Empfehlungen an Deutschland aus (zum UN Webcast Archive, 9. November). Im Vorfeld der Novembersitzung hatten das Forum Menschenrechte und einzelne zivilgesellschaftliche Organisationen, das Institut sowie die Bundesregierung Berichte eingereicht (englische Versionen hier und hier, verfügbare deutsche Versionen hier). Von den 346 Empfehlungen nimmt Deutschland 282 an; die übrigen Empfehlungen nimmt es nur zur Kenntnis. Das bedeutet, die Regierung will diese Empfehlungen nicht umsetzen, weil sie entweder nur das Ziel, nicht aber die empfohlenen Maßnahmen teilt, weil sie keine weiteren Maßnahmen plant oder weil es die zugrundeliegenden Annahmen für falsch hält.

In der abschließenden Sitzung am 25. März 2024 begrüßte das Deutsche Institut für Menschenrechte die Annahme einer großen Anzahl an Empfehlungen und rief die Bundesregierung dazu auf, jetzt zu konkretisieren, wie sie diese Selbstverpflichtungen umsetzen will.

Das Institut hob fünf Bereiche hervor, in denen es vordringlichen Handlungsbedarf sieht, und rief die Bundesregierung dazu auf, zügig einen Umsetzungsplan mit konkreten Maßnahmen vorzulegen, der sich an den Empfehlungen der UN-Vertragsausschüsse orientiert. Dafür solle – wie im bisherigen Verfahren – die Zivilgesellschaft und das Institut konsultiert werden. In der Novembersitzung war deutlich geworden, dass viele Staaten der Welt Deutschland als Führungsmacht im Bereich der Menschenrechte ansehen. „Deutschland kann einer Führungsrolle nur gerecht werden, wenn die Bundesregierung transparent und nachvollziehbar die Umsetzung der UPR-Empfehlungen angeht. Sie muss auch nachdrücklich auf die Bundesländer einwirken, damit diese die in deren Zuständigkeitsbereiche fallenden menschenrechtlichen Verpflichtungen erfüllen“, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts.

Auf der Sitzung des Menschenrechtsrates erklärte das Institut (zum Webcast , ab Minute 10:07):

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung in Genf umfangreiche politische Selbstverpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte in Deutschland eingegangen ist. Jetzt muss sie Prioritäten setzen und konkrete Umsetzungsmaßnahmen identifizieren. Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht dabei folgendes als Prioritäten:

1. Bekämpfung von Rassismus: Die Bundesregierung ergreift in dieser Hinsicht eine Reihe von Maßnahmen. Wir sind jedoch sehr besorgt darüber, dass sie die anerkannten Konzepte des strukturellen und des institutionellen Rassismus ablehnt. Diese Probleme anzugehen, ist der Schlüssel zur wirksamen Bekämpfung von Rassismus.

2. Geschlechtsspezifische Gewalt: Wir erkennen das Engagement der Bundesregierung in dieser Hinsicht an. Vorrangig muss sie sicherstellen, dass alle Betroffenen Zugang zu Beratung und Schutz haben.

3. Wir sind zutiefst besorgt in Bezug auf inklusive Bildung. Rückschrittliche Politiken und Maßnahmen nehmen in den Bundesländern zu und die Bundesregierung hat sogar segregierte Schulen zu einem Element der inklusiven Bildung erklärt.

4. Die Bekämpfung von Armut, einschließlich von Kinderarmut, sowie von Wohnungslosigkeit und die Sicherheit von Mietverhältnissen müssen zu einer Priorität werden. Dazu gehört auch, dass arme Menschen nicht unverhältnismäßig stark von Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels betroffen sind.

5. Die Rechte von geflüchteten Menschen sind durch die in der EU und Deutschland diskutierten Pläne bedroht. Wir fordern die Regierung auf, dafür zu sorgen, dass vulnerable geflüchtete Menschen systematisch identifiziert werden, dass Asylsuchende während des Verfahrens nicht de facto inhaftiert werden und dass die Asylverfahren nicht in Drittstaaten ausgelagert werden.

Die deutsche Regierung hat in der Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe lobenswerte Selbstkritik gezeigt. Um glaubwürdig zu bleiben, muss sie diesen Geist nun in die Tat umsetzen: in einen Umsetzungsplan, der sich an den Empfehlungen der UN-Vertragsausschüsse orientiert und zu dem Zivilgesellschaft und die Nationale Menschenrechtsinstitution konsultiert worden sind. Ohne einen solchen Umsetzungsplan sind wirksames Monitoring und Überprüfung nicht möglich. Wir rufen die Bundesregierung dazu auf, die Führungsrolle im Bereich der Menschenrechte zu übernehmen, die die Menschen und viele Staaten von Deutschland erwarten.“

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