Gemäß Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) haben alle Menschen das Recht auf angemessene Nahrung sowie das Recht, vor Hunger geschützt zu sein. Dennoch hungern nach Schätzungen der Vereinten Nationen weltweit über 730 Millionen Menschen. Studien zeigen auch: Bewaffnete Konflikte und Kriege sind eine der Hauptursachen für Hunger und Mangelernährung und tragen weltweit zu Verletzungen des Menschenrechts auf Nahrung bei. Die neue Publikation „Das Recht auf Nahrung in bewaffneten Konflikten“ unterstreicht, dass Menschenrechte auch in Situationen einer bewaffneten internationalen oder nicht internationalen Auseinandersetzung gelten. „Alle 171 Staaten, die den UN-Sozialpakt ratifiziert haben, sind auch im Kriegsfall dazu verpflichtet, die darin verbrieften Rechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten“, sagt die Autorin Sarah Luisa Brand, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Darüber hinaus enthalte auch das humanitäre Völkerrecht eine Reihe von Bestimmungen, die in bewaffneten Konflikten den ungehinderten Zugang zu Nahrung für Zivilist*innen gewährleisten sollen.
Zusammenbruch von Nahrungsmittelproduktion und Handel
Die Juristin Brand erläutert in der Publikation, wie sich bewaffnete Konflikte unmittelbar auf den Zugang zu Nahrungsmitteln und auf ihre Verfügbarkeit auswirken: „Krieg zerstört nicht nur landwirtschaftliche Flächen, sondern auch Betriebe und Infrastruktur, was zum Zusammenbruch von Nahrungsmittelproduktion und Handel führt.“ Darüber hinaus mündeten gewaltsame Konflikte oft in Vertreibung und Landnahme. Der Einsatz biologischer oder chemischer Waffen verschmutze Böden und Wasser für Jahrzehnte. Und auch Blockaden humanitärer Hilfe sowie der kalkulierte Einsatz von Hunger als Waffe seien Teil vieler kriegerischen Auseinandersetzungen.
Politische Anstrengungen notwendig
Um den Zugang zu Nahrung für Zivilist*innen im Fall eines Krieges zu verbessern, seien verstärkt politische Anstrengungen nötig, so Brand. „Die Weltgemeinschaft muss sich auf der politischen Ebene dafür einsetzen, dass Kriegsparteien sich an das internationale Völkerrecht halten.“ Die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und die Politikinstrumente des Welternährungsausschusses etwa seien beispielhaft für das politische und diplomatische Engagement, um geltendes Recht durchzusetzen. So habe der Welternährungsausschus in seinem „Aktionsrahmen zum Umgang mit Ernährungssicherung in anhaltenden Krisenkontexten“ elf handlungsorientierte Prinzipien zur Sicherung der Ernährung in Krisen formuliert. Um die Zivilbevölkerung besser vor Hunger zu schützen und Straflosigkeit zu beenden, so Brand weiter, müssten Verletzungen von humanitärem Völkerrecht und Menschenrechten konsequent geahndet werden.
The German Institute for Human Rights annually submits a report on the development of the human rights situation in Germany to the German Federal Parliament (in accordance with sec. 2 para. 5 of the Act regarding the Legal Status and Mandate of the German…
Dies ist der neunte Menschenrechtsbericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni…
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