Das Diskriminierungsverbot ist ein zentrales Element der Menschenrechtsbildung
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Meldung
Institut bei der Enquete-Kommission zu Rassismus im Thüringer Landtag
Das Deutsche Institut für Menschenrechte nimmt am 5. Februar, vertreten durch Sandra Reitz, an einer Sachverständigen-Anhörung im Bereich außerschulische Bildung in der Enquete-Kommission „Ursachen und Formen von Rassismus und Diskriminierungen in Thüringen sowie ihre Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammenleben und die freiheitliche Demokratie“ im Thüringer Landtag teil.
Das Institut erläutert den Zusammenhang von Menschenrechtsbildung, Diskriminierungsschutz und Rassismus sowie die Bedeutung von Menschenrechtsbildung für die Demokratie und die Verwirklichung aller Menschenrechte. Zudem nimmt es Stellung zu vorgeschlagenen Maßnahmen der außerschulischen Bildung und empfiehlt unter anderem eine explizite Verankerung von Menschenrechtsbildung und rassismuskritischer, diskriminierungssensibler Bildung in den Aus- und Weiterbildungsplänen relevanter Berufsgruppen im Bereich Bildung, Wohlfahrt/Soziale Arbeit, Religionsgemeinschaften, Öffentlicher Dienst, einschließlich Polizei und Justiz.
With this report the German Institute for Human Rights provides a written contribution in the context of the follow-up procedure of CERD concluding observations (COBs) on Germany by the Committee on the Elimination of Racial Discrimination during its 115th…
Case of Basu v. Germany (Application no. 215/19). Judgment date: 18 October 2022
On 18 October 2022, the European Court of Human Rights decided the case of Basu v. Germany and found that the applicant’s rights to privacy and non-discrimination had been…
Der Kampf gegen Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen ist ein Kernanliegen der Menschenrechte. Dazu verpflichten das Grundgesetz sowie europäische und Internationale Menschenrechtsverträge wie die EMRK und das ICERD.
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