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Biologische Vielfalt, Naturschutz und Menschenrechte

Menschliche Aktivitäten wie Bebauung können Tier- und Pflanzenarten gefährden. © iStock.com/JasonOndreicka

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Weltweit schwindet die biologische Vielfalt immer schneller. Schon 2019 berichtete der Weltbiodiversitätsrat (IPBES), dass etwa eine Million Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht sind. In Deutschland kam im Oktober 2024 der „Faktencheck Artenvielfalt“, der den Stand der Biodiversität in Deutschland untersucht, zu ernüchternden Ergebnissen: Um ehemals artenreiche Äcker und Grünland, Moore, Moorwälder, Sümpfe und Quellen steht es am schlechtesten. Die Bestände vieler einheimischer Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sind rückläufig; etwa drei Prozent der untersuchten Arten gelten bereits als ausgestorben.

Vielfältige Auswirkungen auf die Menschenrechte

Diese Entwicklung hat zahlreiche Auswirkungen auf Menschen, denn wir sind abhängig von Artenreichtum und intakten Ökosystemen. Biologische Vielfalt sorgt etwa für saubere Luft und Wasser sowie gesunde Nahrungsmittel. Das zeigt sich beispielsweise in der Landwirtschaft: Kann sich eine Nutzpflanzenart nicht an veränderte klimatische Verhältnisse anpassen, muss auf eine widerstandsfähigere Art ausgewichen werden. Gibt es jedoch weniger widerstandsfähige Arten, könnten sich Ernteausfälle häufen. Dies kann sich negativ auf Menschenrechte wie das Recht auf Nahrung, auf sauberes Trinkwasser oder auf Gesundheit auswirken.

Eingriffe in funktionierende Ökosysteme verstärken Gefahrenlagen. Werden Wälder großflächig abgeholzt, kann dies dazu führen, dass Überschwemmungen häufiger und schwerer werden. Denn ohne die Baumwurzeln nimmt der Boden weniger Wasser auf. Zugleich erodiert er auch schneller, was Erdrutsche bei starken Regenfällen wahrscheinlicher macht. Überschwemmungen und Erdrutsche fordern regelmäßig Menschenleben und können die Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung auf Jahre zerstören.

Naturschutzmaßnahmen können Menschenrechte verletzen

Leben Menschen in einer Region, für die strenge Naturschutzmaßnahmen beschlossen werden, kann dies negative Folgen für die lokale Bevölkerung haben. Beispielsweise dann, wenn die Maßnahmen zu Zwangsumsiedelungen führen oder den Zugang zu Lebensgrundlagen wie Nahrung oder Trinkwasser verhindern. Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme dürfen die Menschenrechte nicht beeinträchtigen oder gar verletzen.

Erste Verfassungsbeschwerde zu Biodiversität und Grundrechten

Weltweit und auch in Deutschland werden diese Zusammenhänge zwischen Menschenrechts- und Biodiversitätsschutz immer mehr beachtet. Um die Biodiversität zu schützen, ist auf internationaler Ebene das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) zentral. Die Vertragsstaaten der CBD – darunter Deutschland – legten 2022 im sogenannten „Global Biodiversity Framework“ staatenübergreifende Ziele fest, die menschenrechtsbasiert umgesetzt werden sollen. Es erkennt auch das Menschenrecht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt an.

In Deutschland reichte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) mit weiteren Beschwerdeführenden im Oktober 2024 die erste Verfassungsbeschwerde mit ausschließlichem Bezug zur Biodiversität ein. Die Beschwerdeführenden sehen sich unter anderem in ihren Grundrechten auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie auf Eigentum verletzt. Sie tragen vor, dass es in Deutschland keine geeigneten gesetzlichen Vorschriften zum Erhalt der Biodiversität gebe.

Analyse des Instituts als erster Einstieg in die Thematik

Um die Zusammenhänge zu verklaren und den Einstieg in die Thematik zu erleichtern, hat das Institut eine Analyse in Auftrag gegeben. Die englischsprachige Analyse beschreibt den aktuellen Stand des internationalen Rechts betreffend das Verhältnis von Menschenrechts- und Biodiversitätsschutz sowie Naturschutzmaßnahmen. Die 45-seitige Publikation beleuchtet außerdem das „Global Biodiversity Framework“ und seinen menschenrechtsbasierten Ansatz. Schließlich gibt die Analyse eine Übersicht über die neu entstehenden Verpflichtungen für Staaten sowie für nichtstaatliche Akteure und geht auch näher auf das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung im Kontext des Biodiversitätsschutzes ein.

 

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