Auswirkungen auf Grund- und Menschenrechte prüfen: Institut empfiehlt Evaluation von Sicherheitsgesetzen
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Pressemitteilung
Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte untersucht in einer neuen Analyse die bisherige Evaluierung von deutschen Sicherheitsgesetzen. Es empfiehlt, neue Befugnisse für Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren Straftaten am Maßstab der Grund- und Menschenrechte zu überprüfen, anstatt auf Bürokratiekosten und Verwaltungsaufwand zu fokussieren.
Anlässlich der Veröffentlichung der Analyse erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Institutes:
„Seit dem 11. September 2001 wurde eine kaum mehr überschaubare Zahl von Sicherheitsgesetzen verabschiedet. Die Befugnisse von Polizei, Staatsanwaltschaften und Geheimdiensten, in Grund- und Menschenrechte einzugreifen, sind so in den zurückliegenden 20 Jahren erheblich erweitert worden. Nicht wenige dieser Gesetze wurden vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, so dass der Gesetzgeber gezwungen war, anschließend nachzubessern. Bei Gesetzesänderungen aus jüngster Zeit wie bei der Novelle des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist eine Evaluierung unter Grund- und Menschenrechtsaspekten gar nicht vorgesehen.
Bereits 2006 empfahl das Deutsche Institut für Menschenrechte die grund- und menschenrechtsorientierte Evaluierung von Sicherheitsgesetzen als Instrument zur Selbstkontrolle des Gesetzgebers. Grundlage dafür war und ist die verfassungsrechtliche Pflicht, Gesetze dann zu evaluieren, wenn bei ihrem Erlass Konstellationen besonders gesteigerter Unsicherheit hinsichtlich der tatsächlichen Umstände, Prognosen und Folgen vorliegen, wie es bei der Bekämpfung des Terrorismus und anderer schwerer Straftaten regelmäßig der Fall ist.
Mit der aktuellen Analyse erneuert das Institut seine Empfehlung zur Evaluierung von Sicherheitsgesetzen. Wir greifen das Thema abermals auf, weil die gesetzliche Verankerung einer solchen Pflicht zur Evaluierung in der Sicherheitsgesetzgebung der vergangenen Jahre eher die Ausnahme als die Regel war. Der künftige Bundestag und die künftige Bundesregierung sind hier in der Pflicht sicherzustellen, dass die Eingriffe in Grund- und Menschenrechte verfassungskonform sind.“
Die Analyse gibt einen Überblick über die bisherige Evaluierungspraxis, diskutiert Konzepte und Methodik und macht Empfehlungen für die konkrete Umsetzung. Dabei richtet sie sich an den Gesetzgeber sowie an die rechts- und sozialwissenschaftliche Forschung und will somit einen Beitrag zur Stärkung und Weiterentwicklung der grund- und menschenrechtsorientierten Evaluierung von Sicherheitsgesetzen leisten.
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