Aktuelles

Internationaler Tag für die Bekämpfung der Armut Armutsbekämpfung braucht die Expertise der Menschen mit Armutserfahrung

© iStock/eclipse_images

· Pressemitteilung

Berlin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte weist anlässlich des Internationalen Tags für die Bekämpfung der Armut auf die sich verfestigende Armut in Deutschland hin. Die neue Bundesregierung müsse hier gegensteuern, erklärt das Institut.

„Deutschland hat sich mit der Ratifikation des UN-Sozialpakts und der Revidierten Europäischen Sozialcharta dazu verpflichtet, die sozialen Menschenrechte – unter anderem die Rechte auf Soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard – zu verwirklichen. Der Staat muss daher gewährleisten, dass jedem Menschen hierzulande das soziokulturelle Existenzminimum zur Verfügung steht“, so das Institut. Neben der angemessenen Berücksichtigung von Preissteigerungen etwa im Bereich der Energieversorgung gehöre dazu insbesondere auch die Sicherung der Teilhabe am sozialen Leben. Zudem dürften Menschen nicht durch unangemessene administrative Hürden an der Inanspruchnahme ihrer Rechte gehindert werden.

„Aus der Perspektive der Menschenrechte kann Armutsbekämpfung nur gelingen, wenn Menschen mit Armutserfahrung in den politischen Prozess einbezogen werden. Denn als Sachverständige in eigener Sache wissen sie sehr genau, wo Hindernisse bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Barrieren zur Teilhabe bestehen, und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um ihre Situation zu verbessern“, so das Institut weiter. Von Betroffenen werde beispielsweise vielfach berichtet, dass sie selten reale Ansprechpersonen in den Behörden hätten, oft ihre Unterlagen mehrmals einreichen müssten und es kaum Unterstützung bei der Einreichung der Anträge gebe. „Sozialleistungen für Menschen in Armut sind kein Almosen, sondern ein Menschenrecht“, betont das Institut.

Das Institut fordert deshalb die neue Bundesregierung auf sicherzustellen, dass die Bemessung der Sozialleistungen der tatsächlichen Preisentwicklung zügig Rechnung trägt. Zudem sollte die Unterstützung von Antragstellenden gestärkt und sichergestellt werden, dass sie als Inhaber von Menschenrechten wahrgenommen und behandelt werden.

Ansprechpartner*in

Mehr zu diesem Thema

Zum Seitenanfang springen