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Wie kommen die Armen zu ihrem Recht?

Zur Umsetzung sozialer Menschenrechte in der Grundsicherung

Armut hindert Menschen an der Wahrnehmung ihrer Rechte. Wer arm ist, muss sich vor allem um die Sicherung materieller Ressourcen kümmern. Diese Priorität sowie strikte Vorgaben von außen – etwa durch die Sozialbehörden – schränken den Entscheidungsspielraum der Betroffenen erheblich ein. In Armut lebende Menschen haben weniger Möglichkeiten, selbstbestimmt Ziele zu entwickeln und umzusetzen – dabei gilt gerade das in unserer Gesellschaft als normal und erstrebenswert und ist Kern der menschenrechtlich garantierten Selbstbestimmung.

Auf zwei Fachtagen, am 24. März und am 9. November 2017, sind das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Nationale Armutskonferenz (nak), die Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg und die Diakonie Deutschland der Frage nachgegangen, wie das Recht Armer in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) besser umgesetzt werden kann – und so die Ressourcen der von Armut Betroffenen gestärkt werden können.

Themen: Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 473 KB)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-59516-1
Seiten: 30
Erschienen: 10/2018

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