Gedenken an die Novemberpogrome
Antisemitischen Ressentiments keinen Platz lassen
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Pressemitteilung
Berlin. Zum 86. Jahrestag der Novemberpogrome der Nationalsozialisten am 9. November erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Dass Deutschland heute für viele Jüdinnen und Juden Heimat ist, ist vor dem Hintergrund der Shoah ein immenser Beweis des Vertrauens in Staat und Gesellschaft. Jüdische Menschen vertrauen darauf, dass alle Staatsgewalt in Deutschland sie vor antisemitischer Diskriminierung und Gewalt schützt. Denn dazu ist der Staat nach Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verpflichtet. Zugleich vertrauen Jüdinnen und Juden auf die Menschen in Deutschland: Alle sind aufgerufen, dafür einzustehen, dass jüdische Menschen frei und ohne Diskriminierung hier leben können. Das bedeutet, antisemitischen Äußerungen und Übergriffen auch im Alltag entgegenzutreten: am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft, im Sport, in der Schule oder in den sozialen Medien.
Der 9. November erinnert an ein furchtbares Ereignis in der deutschen Geschichte: die Novemberpogrome gegen jüdische Menschen im nationalsozialistischen Deutschland 1938. Der Gedenktag mahnt uns alle in Staat und Gesellschaft, dann zu widersprechen, wenn Menschen ihre Menschenwürde abgesprochen und antisemitische oder andere rassistische Vorurteile sowie Hass geschürt werden. Das gilt ganz besonders in diesen vom politischen Streit über den Hamas-Überfall auf Israel und den Krieg in Gaza und im Libanon aufgeheizten Zeiten.“
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023 - 2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration im Zeitraum 2023–2024 das Monitoring der Kinder- und Jugendrechte in Hessen durchgeführt. Im…
Der Kampf gegen Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen ist ein Kernanliegen der Menschenrechte. Dazu verpflichten das Grundgesetz sowie europäische und Internationale Menschenrechtsverträge wie die EMRK und das ICERD.
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